Vermieter wollte Fotos in unserer Wohnung machen!

3 Antworten

Wohnungsbesichtigung - das darf ein Vermieter in nicht zu nah beieinanderliegenden Abständen. Fotos gehen zu weit. Das darf er nicht.Kündigen wiederrum immer- dafür gibts ja die Kündigungsfrist, siehe Mietvertrag

Zur vollständigen Antwort fehlen leider die Auszüge aus Mietvertrag und Hausordnung zu den Themen Besichtigung, Mieträume und Gemeinschafträume (Dachboden).

Der Vermieter hat sich vernünftigerweise rechtzeitig angemeldet. Er hätte den Besichtigungswunsch in jedem Fall auch noch begründen müssen. Fotografieren darf er Eure Sachen (auch Eure Vorhänge und Bilder) nur mit Eurer Zustimmung. Das Foto mit der Sicht nach draußen ins Grüne kann ihm aber nicht verweigert werden.

Eine Kündigung durch den Vermieter ist nur sehr eingeschränkt mit schriftlicher Kündigungsbegründung wirksam und bedarf eben nicht nur der Kündigungsfrist und Schriftform. Die angesprochenen "Zustände" rechtfertigen keine Kündigung wegen Verwahrlosung. Schon gar nicht reicht es aus, dabei zu schreiben: "wie ich Ihnen mündlich mitteilte".

Mit der verbalen Attacke bzw. Mißachtung des Fotografierverbotes hat der Vermieter die berechtigte Wohnungsbesichtigung selber de facto beendet. Ab diesem Moment war für Euch Anlass gegeben, ihn hinaus zu bitten und seinen weiteren Verbleib als Hausfriedensbruch zu bemängeln.

Wie gtbasket schon anmerkte: Die Wohnung ist unverletzlich / unantastbar. Jedoch hat der Vermieter sehr wohl das Recht, die vermietete Wohnung nach vorheriger Anmeldung und Terminabsprache zu besichtigen. Wie die Wohnung eingerichtet ist, welche Tapeten und Farben der Mieter bevorzugt, kann dem Vermieter erst mal egal sein. Hauptsache ist, dass der Mieter mit der Wohnung pfleglich umgeht und diese bei Vertragsende in einem ordentlichen und vertragsgemäßen Zustand wieder an den Vermieter übergibt. Ich selber habe als Vermieter nahezu täglich Wohnungen besichtigt. Auch ich war bezüglich der Ordnung und Sauberkeit in der Wohnung mit den Mietern nicht immer einer Meinung. Jeder lebt nun mal individuell nach seinen Vorstellungen. Jedoch habe ich auch schon Mieter zum Aufräumen "verdonnert", wenn sich die Wohnung in einem katastrophalen Zustand befand. Was den Dachboden angeht, kann er sehr wohl verlangen, dass dort alle möglichen Dinge entfernt werden, wenn der Dachboden ausschließlich zum Wäschetrocknen da ist. Der Dachboden ist eben keine Rumpelkammer. Nach dem geschilderten Vorfall, der Brüllerei und der Drohungen ist das bestehende Mietverhältnis gestört. Wer jetzt wann und wie kündigt, und ob die Kündigung rechtens ist / gerechtfertigt ist, damit müsste sich dann das Amtsgericht auseinander setzen. Aber eines solltet Ihr nicht vergessen: Der Vermieter kann jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen die Wohnung kündigen, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Und ein zwischen Vermieter und Mieter gestörtes Verhältnis ist meiner Meinung nach durchaus ein Kündigungsgrund.