Zählt Betrag in Auftragsbestätigung oder Rechnung?
Ich habe zwei Elektrogeräte gekauft. Lieferdatum konnte nicht genannt werden. Ca. 4-12 Monate. 1 Gerät kam nach 8 Wochen. Der Rechnungsbetrag wurde per EC-Karte beglichen. Das andere Gerät kam nach 4 Monaten. Auch dieser Rechnungsbetrag wurde per EC-Karte bei Lieferung beglichen. Allerdings waren die Rechnungsbeträge insgesamt 200,00 € niedriger als die Auftragsbestätigung. Jetzt kommt nach 7 Monaten eine Mahnung des Verkäufers, dass noch 200,00 € offen seien. Muss ich diese jetzt noch begleichen? Oder sind hier die Rechnungen bindend?
Nur eine Mahnung oder auch eine berichtigte Rechnung? Die würde ich aus Gewährleistungsgründen nämlich schon haben wollen.
Ich habe zwei Rechnungen erhalten. Die Beträge sind aber um 200 € niedriger ist als in der Auftragsbestätigung. Diese 200 € werden jetzt per Mahnung nach 7 Monaten nachgefordert.
Das schriebst Du bereits im Ausgangsposting, daher beantwortet das meine Nachfrage leider nicht.
Keine berichtigten Rechnungen, sondern je 1 Rg. bei Lieferung. Die Rg. weisen insgesamt 200€ weniger aus als in der Auftragsbestätigung vereinbart war. Rg-Beträge sind voll bezahlt
Hast du für die beiden Rechnungen eine Rechnungskorrektur erhalten? Oder hast du Stornorechnungen und dafür zwei neue Rechnungen (inkl. der 200€) erhalten?
Nein, keine Korrektur/Storno erhalten und auch keine neuen Rechnungen mit dem richtigen Betrag laut Auftragsbestätigung.
2 Antworten
"Nein, keine Korrektur/Storno erhalten und auch keine neuen Rechnungen mit dem richtigen Betrag laut Auftragsbestätigung."
Dann würde ich jetzt die Mahnung so beantworten, dass ich Kopien der Rechnungen schicke und darauf hinweise, dass ich laut meinen Kontoauszügen am xx.xx.2023 YY € und am zz.zz.2023 QQ € bezahlt habe, daher nicht verstehe, worauf die Mahnung fußt und ihn bitten, seine Buchhaltung nochmals zu prüfen.
Wenn er DANN auf die Preisvereinbarung hinweist, würde ich zunächst mal korrigierte Rechnungen haben wollen - denn wenn mit einem der Geräte innerhalb der Gewährleistungsfrist was ist, könnte ich sonst nicht mehr nachweisen, dass ich tatsächlich 200 € mehr bezahlt habe als auf der Rechnung steht.
Sollte ein Fehler passiert sein, darf der Verkäufer diesen innerhalb der gesetzl. Verjährungsfrist selbstverständlich korrigieren.
Dieser möchte ja auch nicht mehr als vereinbart und bestätigt!