Grundsätzlich hat der Arzt eine Schweigepflicht auch bei Minderjährigen. Der Arzt muss selbst einschätzen, ob der Jugendliche einsichtsfähig ist. Falls nicht, darf er die Eltern benachrichtigen.
Bei einer routinemäßigen Blutabnahme wird aber kein Drogenscreening gemacht - außer der Arzt hat einen begründeten Verdacht, dass ein Jugendlicher Drogen konsumiert.
Solange ein jugendliches Gehirn noch in der Entwicklung ist, kann es durchs Kiffen massiv geschädigt werden. Wenn du auch später noch ein leistungsfähiges Gehirn haben möchtest, solltest du das Kiffen zumindest bis Anfang/Mitte 20 Jahren sein lassen.
https://www.spektrum.de/magazin/wenn-teenager-kiffen/2061939
LG Emelina