Wohnrecht als Eigenkapital nutzen?

2 Antworten

Die generelle Frage ist doch, wie hoch wird das Haus eingeschätzt. Dazu fehlen alle Informationen. Des weiteren würde ich den Hauskauf und die Sanierung entkoppeln, das macht vieles etwas leichter Da das Wohnrecht jetzt für die restliche Laufzeit mit etwa 80 000 € bewertet wurde scheint es sich um eine höherwertige Wohnlage zu handeln.

Ich würde zuerst versuchen das Haus zu kaufen und die anderen Erben auszuzahlen. Hierbei kann der Kreditgeber sich dann über eine Grundschhuld absichern und für den Hauskauf das Geld zur Verfügung stellen. Da ja noch eine zweite Wohnung vorhanden ist, würde ich diese zuerst vermieten, denn damit können Einnahmen generiert werden, die bei der Tilgung sehr hilfreich sind.

ClaraS518 
Fragesteller
 11.06.2021, 15:42

Danke nochmal auch für diese Antwort. Ein Immobilienmakler hat einen Wert von 480.000 € für das Haus ermittelt. Leider sind die Wohnungen alle in einem sanierungswürdigen Zustand und können nicht sofort vermietet werden. Aber natürlich ist das der Plan, sobald saniert ist, die zweite Wohnung zu vermieten.

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Snooopy155  12.06.2021, 13:55
@ClaraS518

Bei dem derzeitigen Wohnungsmangel sind auch sanierungsbedürftige Wohnungen vermietbar. Ohne Mieteinnahmen und dem Wunsch die Sanierung sofort durchzuführen werden Geldgeber kaum bereit sein, Euch einen Kredit zu normalen Konditionen einzuräumen.

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Na ja, der Wert des Hauses ist ja 80.000,- höher, aber Du hast uns leider verschwiegen, wie die Gesamtsituation ist ist und nur nach dem Wert des 10 Jährigen Wohnrechts, nun alles andere zu berechnen. ist nicht möglich. man könnte nur über den Jahreswert an die vermutliche monatliche Kaltmiete und dann darüber auf eine Spanne innerhalb derer der Wert des Hauses liegt kommen.

Aber neben der aufwendigen Rechnerei (zu der ich jetzt keine Lust habe), müsste man für die Chancen Eurer Finanzierung noch das netto einkommen und die Familienverhältnisse kennen.

So kann man nur sagen:

Kommt drauf an, wie das Gesamtpaket aussieht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
ClaraS518 
Fragesteller
 11.06.2021, 15:26

Danke für die schnelle Antwort. Das Haus hat einen Marktwert von 480.000€, unser Wohnrecht wurde mit 80.000 berechnet. Das Nettoeinkommen beläuft sich auf angestellten Basis auf durchschnittlich 2500€ netto monatlich. Dazu kommen nochmal durchschnittlich 2000 Euro monatlich auf selbstständiger Basis dazu.

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wfwbinder  11.06.2021, 15:35
@ClaraS518

OK, damit kann man etwas anfangen.

Aber ich muss sagen, es wird knapp. Nicht, weil das Einkommen nicht reichen würde, um die 440.000,- Euro Kredit zu bedienen (Ihr müsste ja vermutlich Grunderwerbsteuer und Notar- sowie Grundbuchkosten mitfinanzieren), denn das wären so ca. 2.000,- im Monat und in einem 2-Familienhaus, habt ihr die Chance noch Miete zu bekommen, sondern wegen der Beleihungesgrenze.

480.000,- Euro Wert des Hauses. 1. Rang 60 % 288.000,-, 2. Rang 20 % 96.000,-, bedeutet, dass Ihr 56.000,- im praktisch ungesicherten Bereich benötigt. Da machen nicht viele Banken mit.

Fragt mal einen guten Immobilienfinanzierer. Wir haben hier einen, der auch manchmal antwortet in solchen Fragen.

Sonst geht auch mal zur Interhyp, die kenne ich als guten Baufinanzierungsvermittler.

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ClaraS518 
Fragesteller
 11.06.2021, 15:51
@wfwbinder

Vielen Dank für informative Antwort. Sie scheinen sich sehr gut auszukennen, darf ich vielleicht noch eine Frage stellen? Im Grundbuch sind 50.000€ Grundschuld noch eingetragen. Diese sind allerdings schon lange getilgt, meine Oma hat es nur nicht gelöscht. Ist das gut oder schlecht für uns?

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wfwbinder  11.06.2021, 15:54
@ClaraS518

Wenn alle am Tisch wissen, das die getilgt sind, ist es egal. Sonst könntet ihr in der Verhandlungen mit den anderen noch sagen, dass ja auch noch die 50.000,- vom Kaufpreis runterzurechnen sind.

Hoffentlich liegt die Löschungsbewilligung vor, damit die auch gelöscht werden kann.

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ClaraS518 
Fragesteller
 11.06.2021, 15:56
@wfwbinder

Gut zu wissen, dann muss ich das noch klären. Leider ist meine Familie nicht sehr kooperativ. 😓

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wfwbinder  11.06.2021, 16:00
@ClaraS518

Wurde außer dem Häuschen noch etwas anderes vererbt? Sonst böte sich ggf. eine andere Vertragsgestaltung an, um eventuell die Grunderwerbsteuer zu sparen.

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