Hausübergabe, bruder ausbezahlen?

7 Antworten

Hallo,

leider schreibst du nix über das Alter deiner Eltern...daher kann man nur vermuten, ob deine Eltern schon in einem hohen Alter sind und was bis in 10 Jahren passieren könnte, andererseits schreibst du auch nicht, was mit dem "grossen Haus" ist, haben sie auch da ein Niessbrauchrecht?

Ferner wäre interessant, zu erfahren, was genau in dem Schenkungsvertrag ggü deinem Bruder steht, ob da irgendwelche Klauseln drinstehen, ich spreche da aus eigener Erfahrung.

Wie oft in Familien kann sich in den nächsten Jahren viel ändern, mein Bruder war damals der Lieblingssohn, er hatte 1999 ein grosses Grundstück geschenkt bekommen, Jahre später war mein Bruder bis aufs Blut mit meinen Eltern verkracht, komischerweise nach rund 10 Jahren. Deswegen wurde ich vor einigen Jahren ...ich hatte mich alleine um meine Eltern gekümmert und beide bis in den Tot und darüber hinaus... Beerdigung etcetc gekümmert...daraufhin hatte meine zuletzt lebende Mutter mich als Alleinerben eingesetzt.

Ich hatte Glück, ich konnte im Nachlass eine Kopie der Schenkungsurkunde meines Bruders auffinden, dort war gottseidank eine Klausel darin verfügt, indem die Schenkung auf den Pflichtteil angerechnet wird.

Der Pflichteilsanspruch ist derzeit verjährt, mein Bruder hat auch keinen Pflichtteilsanspruch angezeigt, ein Notar hatte damals schon beim Testamentstermin zu meinen Gunsten die Schenkungsurkunde geprüft und damals schon gesagt, das mein Bruder später mal keinen müden Euro bekommt durch eine Pflichteilsklage, eben wegen dieser Klausel, da sein Schenkungswert über seinen Pflichtteilsanspruch wäre vom Wert her.

Ich würde dir raten, zu versuchn, ob du Einblick bekommen kannst, was da genau drinsteht in dem Schenkungsvertrag...

Und ich denke mal, du bekämst die 40000 ja nicht so mirnixdirnix... bestimmt musst du da was unterschreiben, fragt sich nur was genau du unterschreibst.

ich habe mal gegoogelt, und ein Urteil gefunden, das du auch unabhängig von den 10 Jahren einen "Pflichteilsergänzungsanspruch" stellen kannst... vom Wert des Hauses zum Erbfall bzw Tot deiner Eltern, von daher wird das verschenkte Haus vom Wert her noch erheblich steigen... und jedes Jahr steigt daher auch dein Pflichtteilsergänzungsanspruch...

Es wäre also wichtig zu wissen... was du für die 40000 unterschreiben musst.

Ich habe den link mal hier eingefügt

"Vermögenswerte, die nicht in den Nachlass fallen, sind grundsätzlich auch für den Pflichtteil nicht relevant.

Ein zugunsten des Erblassers bestehendes Nießbrauch- oder Wohnungsrecht fällt regelmäßig nicht in den Nachlass und kann folgerichtig auch bei der Bemessung des Pflichtteilanspruchs keine Rolle spielen.

Etwas anderes kann gelten, wenn der Erblasser eine ihm gehörende Immobilie an einen Dritten verschenkt hat und sich selber an dieser Immobilie ein Wohn- oder Nießbrauchrecht vorbehalten hat. Auch außerhalb der Zehnjahresfrist des § 2325 Abs. 3 BGB kann ein solcher Vorgang zugunsten des Pflichtteilsberechtigten einen Pflichtteilsergänzungsanspruch auslösen (vgl. BGH, Urteil vom 29.06.2016, IV ZR 474/15)."

https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/pflichtteil/niessbrauch.html

Fakt ist doch, dass Deine Eltern zu ihren Lebzeiten mit dem Vermögen machen können was sie wollen.

Insofern ist jedes Angebot an Dich besser als überhaupt kein Angebot. Darauf könnte es hinaus laufen wenn Du das Angebot ausschlägst.

Dann wird das Haus an den Bruder ohne Zahlung an Dich übertragen. Rechtlich dagegen vorgehen ist unmöglich. Nur dann, wenn die Eltern innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung an den Bruder versterben steht Dir ein sogenannter Pflichtteilsergänzungsanspruch zu. Der würde den Ausgleich bringen. Sind die 10 Jahre vorbei gehst Du ganz leer aus.

Schal1 
Fragesteller
 19.05.2022, 09:54

Also meine Eltern wollen es fair machen. Mein Bruder ist nicht so ganz einfach und nimmt was er bekommen kann. Die 40000 Euro hat er vorgeschlagen. Und meine Eltern wissen nicht was sie machen sollen. Er meint das Angebot wäre mehr als fair. Und ich bin mir unsicher.

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Steuerlich ist die Lösung, wie schon @onnEVier245 richtig schrieb, sehr dumm.

Logischer Wäre es, dass Die Eltern einen Kredit auf das Haus aufnehmen und Dir das Geld geben, dann ist es nämlich steuerfrei, oder wenn das Geld beim Bruder vorhanden ist, sich einen Teilbetrag des Hauses bezahlen lassen und Dir das Geld geben.

Das ist die steuerliche Seite.

Wenn es um Gerechtigkeit geht und Deine Eltern beide Kinder gleich behandeln wollten, wäre einfach die Frage, was sind Haus und Grundstück jetzt, im unrenovierten Zustand wert?

Davon wären abzuziehen, der Wert des Wohnrechts in der zweiten Wohnung für die Eltern. Dann ist der Betrag für das verfügbare Vermögen, was zur Schenkung ansteht, festgestellt.

Nehmen wir an Gesamtwert heute 250.000,-, Wert des Wohnrecht 70.000,-, Also Masse 180.000,-.

Gerecht wäre, jeder die Hälfte.

Wenn Dein Bruder 180.000,- bekommt, müsste er 90.000,- abgeben, damit beide 90.000,- haben.

Natürlich hat er keine 90.000,-, die er als Teilkaufpreis an Deine Eltern zahlen könnte, damit die es Dir schenken (alles völlig steuerfrei).

Wie wäre es, wenn Deine Elter eine Grundschuld (in meinem Beispiel 90.000,- eintragen lassen. Das Haus schenken sie ihm, die Darlehensforderung an ihn, abgesichert durch Grundschuld an Dich.

Dann tilgt er über die Jahre diese 90.000,-. Euro.

So hättet ihr jeder das Gleiche.

Hätte ich zwei Kinder und ein Haus, ich würde es so machen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn der Wert des Hauses aktuell 300.000 Euro beträgt, beinhaltet dieser Wert die alte Heizung, die alten Fenster, .......

Deine Eltern verschenken also 300.000 Euro an Deinen Bruder.

Warum sollten Dir also nicht 150.000 Euro zustehen?

Auf dieser Basis würde ich verhandeln.

Schal1 
Fragesteller
 19.05.2022, 09:55

So würde ich es auch sehen. Er meint weil er noch die ganzen Folgekosten hat und meine Eltern ein Wohnrecht im angebauten haus haben

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Alarm67  19.05.2022, 11:35
@Schal1

Mit dem Wohnrecht hat Dein Bruder nicht ganz unrecht, dieser sollte mit angerechnet/verrechnet werden.

Auch ist zu erwarten, dass Dein Bruder mit Familie vermutlich, je älter eure Eltern werden, mehr mit der Unterstützung/Pflege zu tun haben werden als Du. Schließlich wohnen die zusammen auf einem Grundstück.

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Schal1 
Fragesteller
 19.05.2022, 11:51
@Alarm67

Ich wohne nicht weit weg und wir werden uns gemeinsam kümmern. Mi ch würde interessieren welcher Preis für mich auch fair wäre

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Alarm67  19.05.2022, 12:04
@Schal1

Einigt euch doch auf die Mitte!

Die Differenz zwischen 40.000 Euro und 150.000 Euro beträgt 110.000 Euro.

40.000 Euro plus 110.000 Euro/2 = 95.000 Euro

Und so würde ich das an Deiner Stelle erklären und auch fordern.

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Nimm die 40k und hoffe dass beim ableben deiner Eltern noch a bissl was am Geld da ist.