Wie Pflichtanteil erhalten?

3 Antworten

Wenn die Mutter verstirbt, müsst ihr eure Schwester auffordern Auskunft darüber zu geben, was die Mutter ihr in den letzten 10 Jahre wann Geschenkt hat.

Schenkungen werden jedes Jahr um 10% Abgeschmolzen, der Rest geht Rechnerisch in die Erbmasse. Ist nicht genug echte Erbmasse vorhanden um daraus euren Pflichtteil aus Erbmasse und Anrechenbarem Schenkung zu erhalten, muss eure Schwester euch diesen Betrag aus der Schenkungsmasse aushändigen.

Wenn sie es nicht freiwillig macht, dann per Anwalt.

Schenkungen die älter als 10 Jahre sind zählen nicht mehr. Das Haus könnte zählen, auch wenn die Schenkung länger her ist, sofern die Mutter ein Nießbrauchsrecht hate, dann ist die Schenkung erst mit dem Tod übergeben und dadurch voll anrechenbar.

Solange die Mutter lebt, gibt es keinen Pflichtteil.

Wenn die Mutter noch 10 Jahre lebt, gibt es auch keinen Pflichtteilergänzungsanspruch.

Fall die Mutter innerhalb von 10 Jahren nach den Schenkungen versterben sollte, wird der Pflcihtteilergänzungsanspruch berechnet.

Angenommen die Mutter hat 2022 400.000,- Euro verschenkt, so wäre im Fall der Erbschaft, das gesetzliche Erbe für jedes der vier Kinder 100.000,- Euro und der Pflichtteil 1/2 des gesetzlichen Erbes, also 50.000,- Euro.

Verstirbt die Mutter in 2023 wäre 1/10 davon abgemolzen, also noch 45.000,- und so geht es weiter und 2032 wäre Ende.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Kontobestände sind nachverfolgbar, da sehe ich keine großen Probleme... auch noch Jahre später...Lebensversicherungen etcetc auch..

problematisch wird es bei Objekten bzw Dingen, die nicht so ohne weiteres nachweisbar sind

Schmuck...Bilder Kunstobjekte etc

Da wäre es schon gut wenn ihr Fotoalbum hättet und diese Sachen auf irgendwelchen Fotos auftauchen, falls Eure Schwester da bestreiten sollte

also schön Bilder machen, jetzt schon falls die Mutter noch leben sollte