Was erbt die Tochter, wenn die Mutter neu verheiratet ist?
meine Mutter hat vor 35 Jahren einen neuen Partner geheiratet. beide haben Vermögen aufgebaut. Sie haben sich gegenseitig als Erben eingesetzt. Falls meine Mutter nun vor ihrem Mann gehen sollte, fällt dann alles an Ihn und seine Famile? Wie kann ich mich absichern?
5 Antworten
Hallo,
machen könntest du insofern noch etwas:
das Ehepaar (Mutter+Stiefvater) könnte zu Lebzeiten beider, noch gemeinsam Einfluss auf die bestehende Verfügung (Berliner Testament) nehmen !
Bei intakten Familienverhältnissen und etwas Fein- und Taktgefühl sollte eine Einigung also auch noch derzeit möglich sein.
Hat das Ehepaar dieses Berliner Testament allerdings bewusst so und nicht anders verfügen wollen, dann wird dein Erbe (im fiktiv geschilderten Verlauf) tatsächlich auf das Pflichtteil reduziert werden.
Wenn die beiden ein Berliner Testament haben und Deine Mutter zuerst sterben sollte, ist die Sache für Dich klar, Du musst den Pflichtteil beanspruchen.
Da Du vom Stiefvater nichts erben wirst (gesetzliche Erbfolge), musst Du in dem Fall Deinen Pflichtteil beanspruchen. Du wirst dann zwar statt der Hälfte eben nur ein Viertel bekommen, aber das in Geld.
Nun weiß ich natürlich nicht, wie ihr in der Familie so zusammen haltet und ob Du Stiefgeschwister, oder Halbgeschwister hast.
Sonst könntet Ihr Euch auch zusammen setzen udn das Berliner Testament durch einen Erbvertrag ersetzen, was Deine Rechte auch für den Fall erhält, dass Deine Mutter zuerst sterben sollte.
Wie sollte so ein ERbvertrag aussehen? Ersetzt das Berliner Testament und gibt neue Anweisungen?
Ein Erbvertrag würde in diesem Fall das Berliner Testament ersetzen und alle Beteiligt binden.
Damit würde z. b. festgelegt, dass nach einem vorzeitigen Tod Deiner Mutter zwar alles an den Stiefvater geht udn danach alles an Dich.
Damit wärst Du dann aber auch gebunden und dürftest nicht mehr den Pflichtteil fordern.
Du kannst gar nichts machen außer abwarten. Sollte Deine Mutter die Erstversterbende sein, dann steht Dir wegen des vorhandenen Testaments das Pflichtteil zu. Dieses mußt Du jedoch teringerecht einfordern!
Genau, Berliner-Testements-Falle bei neuen Ehegatten: die Kinder des Erstversterbenden gehen leer aus.
Den Pflichtteil wovon?
Das Kind des Erstversterbenden ist doch gegenüber dem Letztversterbenden nicht erbberechtigt.
Nein, aber gegenüber dem erstversterbenden. Wenn die Kinder sich nicht an das Berliner Testament halten, können sie ihren Pflichtteil einfordern udn werden für den Tod des Zweiversterbenden auch auf Pflichtteil gesetzt. Da die Fragerin hier aber beim Tod des Zweitversterbenden sowieso nichts zu erwarten hat, ist der einzige Rat beim Tod der Mutter ihren Pflichtteil von deren Witwer zu holen. Das Berliner Testament hebelt den Pflichtteilsanspruch nicht aus.
https://www.erbrecht-heute.de/ratgeber/berliner-testament-pflichtteil/
Ahc so ist das gemeint.
Das war für mich derart logisch, dass ich gar nicht auf den Gedanken gekommen bin, darüber nachzudenken.
Vielen Dank für die Hinweise.
Das Berliner Testament ist vor 30 Jahren auf drängen der Bank gemacht wordern und angeblich "hinterlegt"! Wie komme ich an diese Un terlagen und wo hinterlegt man so etwas?
Noch etwas: Wenn Meine Mutter nun vor Ihm stirbt und danach erst er, ist das aktuelle Testament ja gültig. Also eigentlich meine Mutter, da diese aber nicht mehr lebt, geht dann das Erbe an den Erbberechtigten, also mich?
Vielen Dank für die Unterstützung.
Hallo,
Danke für das Sternchen " Hilfreichste Antwort " ! :-)
Das BT können nur die beiden Erblasser(Eheleute) gemeinsam ändern.
Sprich mit deiner Mutter über die für dich nachteiligen Folgen, sollte diese Form des Testaments unverändert bleiben und deine leibliche Mutter tatsächlich Erstversterbende sein.
Siehe unten den Kommentar von @ EnnoWarMal.
Normalerweise wird so ein Testament beim Nachlaßgericht der Stadt hinterlegt in der das Ehepaar zur Zeit der Erstellung gelebt hat. Zudem war ein Notar bei der Erstellung damals eingebunden - dort sollten auch noch Auskünfte zum Testament vorhanden sein. Normalerweise wird der Todesfall auch der Geburtsgemeinde des Verstorbenen mitgeteilt und dort sollte es dann einne Querverweis auf das Testament geben, damit es eröffnet wird.
Von einem Berliner Testament ist in deiner Frage ja gar nicht die Rede, daher die Antwort: du und der Ehegatte (der aktuelle) bildet eine Erbengemeinschaft. Ihr beide erbt ihr Vermögen das sie hinterlässt. In deiner Konstellation wären das 50:50. Die anderen Konstellationen, sprich Ehe-Vertrag, Testament, stehen ja gar nicht in deiner Frage, deshalb lasse ich diese Punkte mal von den anderen so stehen
DAnke, dh 50% von der Hälfte des Vermögens??