Leibgeding aus Überlassungsvertrag löschen ?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die von triturt vertretene Ansicht kann ich nicht ganz teilen. Warum? Die Eltern haben sich zur vorweggenommenen Erbfolge entschieden, vermutlich um im Alter versorgt zu sein und störende Auseinandersetzungen zwischen den erbberechtigten Geschwistern zu begegnen (Streitvermeidung). Der (gerechten) Verteilung des Vermögens ist vor der Beurkundung und Beratung durch den Notar bestimmt eine Güterabwägung vorausgegangen. Die einzelnen Vermögenswerte wurden nach Abzug der übernommenen Lasten verglichen. Wer in dem mit dem Leibgeding belastete Anteil einen wertmäßigen Nachteil sieht, verkennt dies. Und was wäre denn, wenn kurz nach dem Vertrag die Eltern verstorben wären und die Tochter hätte den Vorteil einer lastenfreien Immobilie? Müsste sie den wertmäßigen Vorteil auskehren? Übrigens: Unerwähnt blieb, in welcher Art und Weise die Tochter ihre Verpflichtungen auch ohne Grundbucheintrag erfüllt und aus welchem Grund sie die vorzeitige Löschung im Grundbuch forciert hat (Beleihung, Verkauf).

Damit wir uns recht verstehen: Schutzwürdig sind allemal die Eltern.

Vielen Dank für die Antwort. Ich sehe das auch so. Da zur Schwester keinerlei Kontakt besteht, weiss ich nur dass +die Mutter zunächst ca. 15 Jahre auf ihr Wohnrecht ganz verzichtete und selbst ein Wohnung mietete +die Mutter seit etwa 2006 zwei Räume bewohnte(von drei Räumen ehemaliges Wohnrecht +vermutlich die Versorgungsrente seit ca. 10 Jahren nicht bezahlt wurde +vermutlich das gebildete Alterskapital von ca. € 40.000 nicht mehr da ist +statt angekündigter Löschung des Wohnrechts alle Leibgedinge gelöscht wurden. Die Tochter "also die Erwerberin" offensichtlich so viel wie möglich holt, und so wenig wie möglich dafür bringt. ...Die vorzeitige Löschung erfolgte auf Grund (vorgetäuschter oder selbst verursachter) Finanzprobleme unter Beeinflussung der Mutter. Diese Löschung erfolgte nach 10 Jahren und 5 Monaten (nach meiner Kenntnis ist nach 10 Jahren keine Zustimmung der anderen Vertragsbeteiligten (Ausgezahlten..oder Pflichtteilsverzichter oder so) mehr erforderlich. Hätte ich dies gewusst, hätte ich versucht vom Notar die Zustimmung aller zu erwirken - oder zumindest eine Vorinfo.

0

Vielen Dank für die Antwort. Ich sehe das auch so. Da zur Schwester keinerlei Kontakt besteht, weiss ich nur dass +die Mutter zunächst ca. 15 Jahre auf ihr Wohnrecht ganz verzichtete und selbst ein Wohnung mietete +die Mutter seit etwa 2006 zwei Räume bewohnte(von drei Räumen ehemaliges Wohnrecht +vermutlich die Versorgungsrente seit ca. 10 Jahren nicht bezahlt wurde +vermutlich das gebildete Alterskapital von ca. € 40.000 nicht mehr da ist +statt angekündigter Löschung des Wohnrechts alle Leibgedinge gelöscht wurden. Die Tochter "also die Erwerberin" offensichtlich so viel wie möglich holt, und so wenig wie möglich dafür bringt. ...Die vorzeitige Löschung erfolgte auf Grund (vorgetäuschter oder selbst verursachter) Finanzprobleme unter Beeinflussung der Mutter. Diese Löschung erfolgte nach 10 Jahren und 5 Monaten (nach meiner Kenntnis ist nach 10 Jahren keine Zustimmung der anderen Vertragsbeteiligten (Ausgezahlten..oder Pflichtteilsverzichter oder so) mehr erforderlich. Hätte ich dies gewusst, hätte ich versucht vom Notar die Zustimmung aller zu erwirken - oder zumindest eine Vorinfo.

0

hebedle: Die geschäftsfähige Mutter durfte auf ihre grundbuchlich gesicherten Rechte verzichten, ohne andere Familienmitglieder zu unterrichten. Vermutlich hat sie der Notar eingehend belehrt.

In vier Jahrzehnten habe ich ein einziges Mal erlebt, dass es dem Notar nach eingehender Beratung des Berechtigten und Warnung vor den Folgen eines Verzichts (= Löschung) gelungen ist, dass Wohnrecht und Rentenverpflichtung nicht vorzeitig gelöscht wurden. Und was für mich mindestens so erstaunlich war, auch der Rangrücktritt nach mehreren hohen Hypotheken, die der Sohn (= Eigentümer) aufnehmen wollte, wurde erfolgreich abgewehrt.