Wie kann ich im geschilderten Fall erkennen, ob die Abfindung tatsächlich berücksichtigt wurde?

3 Antworten

Erstens wurden die Daten des AG übernommen, wurde ja erläutert. Zweitens muss wohl tatsächlich ein Satz mit Paragraf 34 drinstehen "Ein Teil der Einkünfte wurde ermässigt besteuert". Drittens kannst Du noch das zvE in einen Rechner eingeben. Wenn der den gleichen Steuerbetrag ausspuckt wie Dein Bescheid, wurde alles voll versteuert, glaube ich zumindest.

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/so-pruefen-sie-ihren-steuerbescheid-teil-4&ved=2ahUKEwiQmrbW36_mAhUUHcAKHVpqAAMQFjACegQIBRAB&usg=AOvVaw0CP-kS5GSxaKWI_2yR31PX

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml&ved=2ahUKEwjGksjE4a_mAhWRbsAKHegKDEkQFjABegQIAxAB&usg=AOvVaw2a-wqPPd3Rbdt5zphZDdS_

Das Finanzamt hat sich nach den übertragenen Lohndaten zu richten.

Einen Antrag auf Aufteilung hast Du nicht gestellt.

Du kannst Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen und Dokumente nachreichen, aus den erkennbar ist, dass in dem Gesamtbetrag eine Abfindung enthalten ist.

Nano13 
Fragesteller
 12.12.2019, 08:53

Danke Erwin, das ist das weitere Vorgehen, falls die Abfindung nicht der Fünftelregelung unterlag.

Meine Ausgangsfrage ist jedoch zunächst: Wie erkenne ich überhaupt an einem Steuerbescheid wie verfahren wurde?

Mache ich z.B. Arbeitsmittel von 300 Euro geltend und das Finanzamt setzt nur 200 Euro an, so kann ich die Abweichung sogleich in der Steuerberechnung erkennen. Der Abgleich Bescheid zu eingereichter Steuererklärung ist da recht einfach.

Aber an welcher Stelle oder wie würde ich das Thema Besteuerung der Abfindung nach § 34 EStG im Steuerbescheid finden? Ich muss ja erst einmal erkennen, was da gemacht wurde, bevor ich einen Einspruch einlege.

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Ernsterwin  31.12.2019, 09:28
@Nano13

Einen Einspruch braucht man nicht zu begründen. Es reicht Einspruch einzulegen wegen "Nichtberücksichtigung der ermäßigten Besteuerung" oder "Fünftelregelung für die Abfindung". Das Finanzamt ist verpflichtet, den gesamten Steuerfall neu zu prüfen.

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