Wo muss ich die Abfindung in der Lohnsteuererklärung eintragen?

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Entschädigungen wie z.B. Abfindungen werden in der Anlage N in der Zeile 17 erfasst (bzw. Kennzahl 166). ABER: bei Abfindungen muss man zusätzlich noch entspr. Unterlagen/Verträge usw. vom AG einreichen, damit das FA prüfen kann, ob auch die Fünftelregelung angewendet werden kann! Also gleich alles beifügen! Nur weil der AG das so besteuert hat, erkennt es das Finanzamt nicht ohne weiteres an! http://www.traum-projekt.com/forum/122-steuer-and-buchfuehrung/119730-abfindung-wie-in-steuererklaerung-angeben.html

Zeile 17 der Anlage "N" Entschädigungen /Arbeitslohn für mehrere Jahre

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986