Hauptarbeitgeber wechseln für Steuerersparnis?
Hey Leute,
ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Ich verzweifle langsam.
Folgenden Situation:
Ich habe zum 31.12.2020 bei meinen alten Arbeitgeber im Rahmen eines Wechsels in eine Transfergesselschaft verlassen.
Die Abfindung wird mir im Februar 2021 ausgezahlt, jedoch in Lohnsteuerklasse VI, da mein Hauptarbeitgeber aktuell die Transfergesselschaft ist.
In dem Vertrag der Tranfergesselschaft gibt eine Klausel, dass mir 80%Nettolohn eines fest definierten Bruttolohns zustehen (was relativ üblich ist) mit dem Zusatz, dass sich diese Höhe nicht durch einen Wechsel der Steuerklasse nach Eintritt ändert.
Meine Frage ist nun:
Kann ich nun also einfach für Februar meinen Ex-Arbeitgeber als Hauptarbeitgeber angeben und somit die "angenehmere" Steuerklasse 1 nutzen? Und würde mein Anspruch von 80% Nettolohn unverändert bleiben, da sich dieser Wert ja nicht verändern dürfte?
Schonmal vielen Dank.
2 Antworten
Ich bin mir nicht sicher aber meine, dass der Arbeitgeber die Abfindung bereits von sich aus als „Arbeitslohn für mehrere Jahre“ ermäßigt besteuern und das dann in der Jahreslohnsteuerbescheinigung ausweisen kann.
In diesem Fall kommt es bei der Lohnabrechnung nicht auf die Steuerklasse an.
In jedem Fall würde über die Einkommensteuererklärung für 2021 aber noch mal ein Ausgleich von zu viel oder zu wenig einbehaltener Lohnsteuer stattfinden.
Du müssest die Transfergesellschaft bitten, dich als Nebenarbeitgeber anzumelden, dann hätte dein EX Arbeitgeber die möglichkeit Hauptarbeiter dich in Steuerklasse 1zu berechnen.
Aber es gibt in diesem Forum bestimmt,einige Leute die da genaue Auskünfte geben können.