Steuerklassenwechsel von 3 auf 4 nach Abfindung im selben Jahr sinnvoll?
Ich habe Anfang des Jahres eine Abfindung erhalten (brutto 28000€) bei Steuerklasse 3. Im Januar habe ich noch einmal Lohn erhalten (netto ca 2000€) und beziehe seit Februar ALG 1 (1300€)
Ich überlege nun, da meine Frau Teilzetit arbeitet, die Steuerklasse für dieses Jahr rückwirkend auf 4 und 4 zu ändern. Wie wirkt sich das in der Steuererklärung aus? Müssen wir mit einer Nachzahlung rechnen?
1 Antwort
In der Steuererklärung wirkt sich das überhaupt nicht aus. Zudem war der 30.11.2017 der Stichtag für dieses Jahr.
Allerdings bringt dieser Wechsel für Dich Nachteile beim ALG1-Bezug für 2018, denn dann bekommst Du weniger Geld ausbezahlt.
Wenn Du wissen willst, ob Euch für 2017 eine Steuernachzahlung treffen wird, wähle irgendeinen Einkommenssteuerrechner und setze Eure Zahlen ein. Nicht vergessen, den Progressionsvorbehalt durch den ALG1-Bezug mit zu berücksichtigen. Mit einer Einkommenssteuernachzahlung solltest Du aber wegen des ALG1-Bezuges schon rechnen.
Ich würde daher die EkSt-Erklärung 2017 zum spätmöglichsten Termin abgeben und vorher schon die Zeit nutzen, die zu erwartende Nachzahlung anzusparen.
Weil bei der Berechnung von Alg1 die Steuerklasse mit berücksichtigt wird. Man will auf diese Weise vermeiden, dass jemand mehr ALG1 bekommt als er bei Lohnbezug hätte.
Ok bzgl der Steuererklärung verstehe ich die Auswirkungen (sind ja keine da) - aber wird das ALG1 nicht am vergangenen Lohn berechnet, warum also könnten da Änderungen auf mich zukommen?