Abfindung mit Steuerklasse 6 - Rückerstattung mit Steuerklasse 1?
Hallo,
ich mache gerade meine Lohnsteuererklärung für 2015. In dem Jahr habe ich den Arbeitgeber gewechselt, eine Abfindung erhalten einen neuen Job begonnen, also 3 Lohnsteuerbescheinigungen bekommen: 1.) Alter AG bis 30.4.15. mit Lohnsteuerklasse 1 2.) Abfindung im Mai mit Lohnsteuerklasse 6 3.) Neuer Arbeitgeber von 11.5. andauernd mit Lohnsteuerklasse 1
Normalerweise wäre die Abfindung auch mit LK1 berechnet worden, ist aber wohl etwas schief gelaufen, da ich ziemlich schnell eine neuen Job hatte, der dann im Monat wo die Abfindung bezahlt wurde, schon meine LK1 geblockt hat. Somit wurde diese mit 6 berechnet und ich habe dadurch natürlich hohe Abzüge.
Jetzt mache ich meine Steuer mit ElsterOnline und muss feststellen, dass wenn ich alles korrekt eingebe (2x LK1, 1xLK6) nur sehr wenig Lohnsteuer zurückbekomme, zumindest sagt das die Vor-Berechnung.
Jetzt hab ich beim Finanzamt angerufen, wo mir gesagt wurde, dass die Steuerklasse bei der Erklärung keine Rolle spielt - das habe ich auch in div. Foren mal gelesen. Ich muss sagen, dass verstehe ich nicht! Wieso muss ich dann die LK überhaupt angeben?!
Letztlich möchte ich wissen, ob ich die Abfindung so irgendwo ertragen kann, dass die nachträglich mit LK1 besteuert wird und ich nur die regulären Abzüge habe.
Danke und Gruß, Sebastian
3 Antworten
Wieso muss ich dann die LK überhaupt angeben?!
Das dient nur statistischen Zwecken.
Hast Du vielleicht die Sozialversicherungsbeiträge vergessen einzutragen? (wie hieß nochmal die Anlage, Anlage Vorsorgeaufwand glaub ich - kann mal jemand kommentieren?)
Ansonsten schließe ich mich den Vorrednern an.
Letztlich möchte ich wissen, ob ich die Abfindung so irgendwo ertragen kann, dass die nachträglich mit LK1 besteuert wird und ich nur die regulären Abzüge habe.
Das geht natürlich nicht, denn das Jahr 2015 ist vorbei und wenn dein Arbeitgeber keine Zeitmaschine hat, wird er die Lohnabrechnungen 2015 auch nicht mehr ändern können.
Es ist auch unklar, wozu das gut sein soll, wenn du doch jetzt sowieso die Einkommensteuererklärung[1] anfertigst und damit ohnehin viel schneller zum zutreffenden Ergebnis kommst.
Es ist außerdem unklar, ob die Abrechnung mit Lohnsteuerklasse 6 überhaupt falsch war. Der Arbeitgeber konnte auch 2015 nur nach den ihm vorgegebenen ELStAM-Daten versteuern. Denn der 11. Mai 2015 war ja auch im Mai.
Somit wurde diese mit 6 berechnet und ich habe dadurch natürlich hohe Abzüge.
Eher zu niedrige, wenn man die Daten zugrundelegt, die du als Kommentar auf die Antwort von Tina34, 15.12.2016, vorgegeben hast. Denn bei der Lohnsteuerklasse 6 setzt ja die Besteuerung mit 14% ein und nicht mit den vielleicht 30%, die als Lohnsteuer entstanden wären, wenn die Abfindung oben auf den normalen Lohn (mit Lohnsteuerklasse 1) mit draufgeschlagen worden wäre.
Isoliert würde dies dann zu einer Nachzahlung führen und nicht zu einer Erstattung.
Isoliert bedeutet, dass man die anderen Faktoren ausblendet, die die Höhe der Einkommensteuer beeinflussen. Fünftelregelung, Lücken im Jahreslohn, haushaltsnahe Dienstleistungen usw.
---------------------------------------------
1] Eine Lohnsteuererklärung gibt es überhaupt nicht. Wo auf den Formularen hast du diesen Begriff gefunden?
Lohnsteuererklärung war ein Fehler, korrekt ist natürlich Steuererklärung oder Einkommenssteuererklärung.
Eher zu niedrige, wenn man die Daten zugrundelegt, die du als Kommentar auf die Antwort von Tina34, 15.12.2016, vorgegeben hast. Denn bei der Lohnsteuerklasse 6 setzt ja die Besteuerung mit 14% ein und nicht mit den vielleicht 30%, die als Lohnsteuer entstanden wären, wenn die Abfindung oben auf den normalen Lohn (mit Lohnsteuerklasse 1) mit draufgeschlagen worden wäre.
Ich weiss nicht wo die Prozentzahlen herkommen, aber ich habe etwa 42% Lohnsteuer auf die Abfindung mit Steuerklasse 6 bezahlt. Was deutlich mehr als die von dir beschriebenen 14% ist. Somit hoffe ich was zurückzubekommen.. Die Daten die ich geschrieben hatte, waren fiktiv.