Wer muss das Hausgeld nachzahlen?
Ich hoffe ich bin mit meiner Frage hier richtig.
Gefordert wird eine Nachzahlung für eine Hausgeldabrechnung für das Jahr 2021.
Wir haben die Wohnung August 2021 gekauft und vorher haben dort Mietwohner gewohnt.
Uns wurde folgende Begründung vorgelegt warum wir dies bezahlen sollen: "Zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Nachzahlung aus der Hausgeldabrechnung 2021 sind Sie die eingetragene Eigentümerin im Grundbuch und somit der Eigentümergemeinschaft gegenüber zahlungspflichtig"
Nun meine Frage: Wer muss das Hausgeld nachzahlen wir oder die Vormieter?
Danke schon mal für eure Antworten Leute
Aus der Forderung geht hervor : "Zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Nachzahlung aus der Hausgeldabrechnung 2021 sind Sie die eingetragene Eigentümerin im Grundbuch und somit der Eigentümergemeinschaft gegenüber zahlungspflichtig"
4 Antworten
Ja, die Auffassung der Hausverwaltung findet sich auch in diesem Artikel wieder.
Es wird ja im Kaufvertrag sicher auch der Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen und Lasten vereinbart worden sein.
Hausgeld zahlt natürlich Ihr, da im Hausgeld auch Posten drin sind, die nicht Umlagefähig auf Mieter sind, wie z.b. die Instandhaltungsrücklage.
Natürlich könnt Ihr von euren ehemaligen Mietern Anteilig die Nebenkosten verlange, entsprechend müsst ihr eine Nebenkostenabrechnung machen. Ihr müsst aus dem Hausgeld die Nebenkosten raus rechnen und entsprechend der Monate, die die Mieter bezahlt haben den Mehrverbrauch aufschlüsseln und das Geld von euren ehemaligen Mietern verlangen.
Tatsächlich Mieter oder Eigentümer.? Also vor euch. Bei Eigentümer kommt es auf den Notarvertrag an.
Der Sachverhalt ist etwas unpräzise.
Aber wenn ihr am 01.08. eingezogen seid und der Vormieter bis Ende Juli dort gewohnt hat, müsste der Vormieter 7/12 der Abrechnung zahlen.
Ganz einfach, wann war der Tag des Übergangs der Nutzen und Lasten.
Wann ist der Mieter ausgezogen?
Was ist im Hausgeld enthalten, was gar nicht vom Mieter zu tragen ist, wie z.B. die Instandhaltungsrücklage.
Nein, Hausgeld enthält auch nicht umlagefähige Posten, die müssen vorher rausgerechnet werden.
Was genau kann ich denn noch ergänzen zum Sachverhalt? Danke für die Antwort