Post vom Webdesigner - 19% nachzahlen??? Für 2013??? Rechtens ?

1 Antwort

  1. Die Leute haben gepennt, denn wenn die ihre Buchhaltung in Schuss gehabt hätten, wäre denen spätestens im Januar 2013 klar gewesen, dass deren Umsatz in 2012 über 17.500,- war und sie nun mit Umsatzsteuer arbeiten müßten.

  2. Die können tatsächlich versuchen die Rechnungen zu berichtigen, also nun Rechnungen mit Umsatzsteuer rausschicken, aber das müssen die Kunden nicht akzeptieren.

  3. Leute die Vorsteuerabzug haben, können das natürlich machen, ohne Schaden zu erleiden.

  4. Lege das Schreiben ab. Wenn wirklich eine berichtigte Rechnung kommen sollte, kannst Du die entweder auch abheften und warten, ob die die Dreistigkeit haben eine Mahnung zu schicken, oder denen gleich mitteilen, dass Du keinen Vorsteuerabzug hast und die Berichtigung nicht akzeptierst.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986