Wasserschaden Küche durch Nachbarn?
Hallo ich hatte einen Wasserschaden durch den Nachbarn über mir. Schäden an Wänden und der Decke wird durch die Gebäudeversicherung übernommen.
Ein Küchenschrank ist dadurch auch kaputt gegangen und der Nachbar hat keine Haftpflicht. Wie hoch hat der Schaden bei einer 10 Jahre alten Küche und wir berechnet man den Schaden?
Hoffe ihr könnte mir helfen :)
4 Antworten
Wenn du vorher bereits eine Inhalts/Hausratsversicherung hattest bei einer Wohnung, geht diese auf die neue über. Das Risiko müsste dann natürlich angepasst werden aber du hättest grundsätzlich mal Deckung. Dann geht deine Hausrat in Vorleistung und holt sich per Legalzession die Entschädigung beim Schädiger zurück.
Finde ich sowieso komisch, dass der Vermieter keine Hausrat vorschreibt. Auch bei deinem Nachbarn, denn innerhalb der Hausrat hat man die Privathaftpflichtdeckung auch dabei.
Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann kannst du deinen Nachbarn auf den Schaden verklagen, sollte dieser Zahlungsunfähig sein, würde dann sofern vereinbart die "Ausfallsversicherung" innerhalb der Rechtsschutz deinen Schaden begleichen.
Jedoch ist ein Küchenschrank in meinen Augen ein Bagatelle und diesen Aufwand nicht wert. Evtl findet ihr eine kulante Lösung untereinander.
Info: Ich bin Versicherungsmakler aus Österreich, ich denke hier handelt es sich um Deutschland. Ich kann nur vom österreichischen Recht ausgehen, denke aber das dass relativ ähnlich dem deutschen Recht ist, da viele Versicherer in Österreich eigentlich eh aus Deutschland kommen.
Das ist dumm mit der fehlenden Haftpflicht, dann muss er den Schaden aus eigener Kasse begleichen.
Grundsätzlich hast du einen Anspruch auf den Zeitwert, leider nicht den Neuwert des Möbelstücks.
Zum Zeitwert schaue mal hier:
Melde es Deiner Hausratversicherung und gebe den Schädiger (Nachbarn) an!
Vorteil:
Die Hausratversicherung zahlt den Neuwert, die Haftpflichtversicherung, sofern es beim Nachbarn eine geben würde, lediglich den Zeitwert.
Die Hausratversicherung holt sich das dann vom Schädiger zurück.
Also, wenn Du einen hast, telefoniere mit deinem Versicherungsvertreter!
Viel Erfolg! 🍀🍀🍀
Da du keine Hausrat- und der Nachbar keine Haftpflichtversicherung hast, kannst du ausschließlich auf deine Kosten einen Gutachter beauftragen und deinen Nachbarn auf den Zeitwert der Sachen verklagen.
Ich habe keine Hausrat da ich gerade erst frisch die Wohnung gekauft habe