Hallo,
ein Schaden am Parkett durch einen fremden Hund wurde durch Handwerker (schleifen / versiegeln) behoben.
Die von mir geforderte Eigenleistung für das Ausräumen und Einlagern der Möbel, Kaminofen abbauen, Folienwand zur Küche stellen, Einräumen, Kaminofen aufbauen, Putzarbeiten usw. wurden von der Versicherung mit dem Hinweis auf Mühewaltungskosten größtenteils abgelehnt.
Im Vorfeld hatte ich die selbst auszuführenden Arbeiten der Versicherung per Mail gemeldet (ohne Reaktion der Versicherung darauf) und anschließend eine detailierte Aufstellung übersandt. Diese wurde um über 2/3 gekürzt auf eine Pauschalentschädigung.
Nun stellt sich mir die Frage, was sind Mühewaltungskosten und welche Kosten und welchen Stundensatz darf ich tatsächlich bei einem Haftpflichtschaden als Geschädigter abrechnen?
Vielen Dank für die Hilfe