Was passiert denn, wenn man die Ausgleichsquittung nicht unterschreibt?

1 Antwort

Also ich habe nciht gesagt: "nicht unterschreiben" ich habe nur geäußert, man soll es sich genau überlegen, ob man mit ruhigem Gewissen sagen kann, meine Ansprüche sind erfüllt.

Bitte nichts in meine Postings hineinlsen, was nicht drin steht.

Wenn man es nciht unterschreibt, passiert ncihts, denn der AG darf die Aushändigung der arbeitspapiere nicht von der Ausgleichsquittung abhängig machen.

Wenn er es anders nicht macht, würde ich das als Text ergänzen: Mir wurde die Aushändigung der Arbeitspapiere von der Unterschrift auf diese Quittung abhängig gemacht. Damit ist die Nötigungssituation klargelegt.