Wie lange muss der AG dem AN Bedenkzeit geben?

3 Antworten

Hier gibt es keine offiziellen Fristen. Solange der Vertrag nicht unterschrieben ist, kannst du ihn auch zurückziehen, insbesondere weil es Änderungswünsche gibt, die vorher nicht besprochen waren und die übliche Prüfungsdauer inzwischen deutlich überschritten ist.

Problematisch wird es allerdings, wenn du den Vertrag bereit einseitig unterschrieben hast. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer den Vertrag immer noch annehmen.

Daher grundsätzlich erst den Arbeitnehmer unterschreiben lassen und dann mit mind. 1 Tag Verzögerung als Arbeitgeber den Vertrag unterschreiben lassen.
(die Verzögerung ist sinnvoll, weil der Arbeitnehmer sich der Arbeitnehmer in der schwächeren Position befindet und ihm ausreichend Gelegenheit geboten werden muss den Vertrag zu lesen. Wenn beide am gleichen Tag unterschreiben kann das mitunter ungünstig bei Streitigkeiten ausgehen)

Heckenrosentee 
Fragesteller
 26.10.2020, 22:03

Hallo. Vielen Dank für die Antwort. Du schreibst: "Problematisch wird es allerdings, wenn du den Vertrag bereit einseitig unterschrieben hast. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer den Vertrag immer noch annehmen." Genau das ist ja mein Problem - das habe ich ja... D.h. der AN hat nun seit 3 Monaten einen von uns unterschriebenen Vertrag vorliegen, unterschreibt diesen aber nicht. Es geht an sich um Belanglosigkeiten; aus verschiedenen Gründen eggt der AN aber auch im Team an und ich ärgere mich, dem AN (entgegen dem Wunsch des Teams) mehr Verantwortungen und Arbeitszeiten zugeteilt zu haben. Ich hatte gedacht, dass die bisherigen unterschwelligen Querelen bedingt seien durch mangelndes Backing durch uns als AG (die AN Kollegen sind fachlich höher ausgebildet; dieser AN hat aber Fortbildungwillen bewiesen); daher dachte ich, mit der entsprechenden Rückendeckung und der somit entsprechenden Würdigung wird jetzt alles entspannter laufen. Aber ich habe mich getäuscht; besagter AN verhält sich ebenso fordernd wie zuvor, eher sogar stärker; eggt im Team immer noch an. Ich würde, wenn ich die Zeit zurückdrehen könnte, den AN weiter beschäftigen, mich aber bzgl. der offerierten Arbeitsstunden nicht mehr so weit aus dem Fenster lehnen. MINDESTENS aber möchte ich Klarheit, auch rechtlich, ob der Vertrag nun angenommen wird oder nicht. Aber da habe ich dann keine Chance...? Verfällt so ein einseitig unterschriebenes Dokument nicht irgendwann?

EIGENTLICH ist es sogar noch komplexer. Es handelt sich genau genommen um 2 Verträge. AN hatte vorher einen unbefristeten Vertrag über fiktive 24 Stunden pro Woche. Neuer Vertrag über fiktive 26 Stunden sowie eine andere zeitliche Wochen-Verteilung löst in einem unbefristeten Vertrag ab dem 1.10. den bisherigen Vertrag ab; aufgrund einer personellen Überbrückungssituation wurde AN angeboten, für Aug und Sep zusätzliche Stunden zu arbeiten; mit wiederum einer anderen Stundenverteilung, Start- und End-Zeiten. Wir haben daher den befristeten Vertrag ersetzt durch einen befristeten für 2 Monate, sowie einen erneut unbefristeten, als direkten Anschlussvertrag, zeitgleich zur Unterschrift vorgelegt - einfach als Sicherheit für den AN. Beide Verträge ohne Probezeit.

AN hatte den befristeten Vertrag unterschrieben, und Änderungen für den Anschlussvertrag eingefordert. Diese Änderungen waren nicht wirklich inhaltlicher Natur; ich habe daher diese Änderungen gewillt und die Passagen geändert vorgelegt. AN möchte diese Passagen nun auch im Nachhinein für den bereits abgelaufenen 2-monatigen Zwischenvertrag ändern lassen - ich sagte, das sei obsolet, denn der aktuelle Vertrag ersetzt den befristeten Vertrag.

Nun hat sich besagter AN diesen unterschriebenen und eingereichten befristeten Vertrag ohne unser Einverständnis aus unserem Personalordner herausgenmmen und wir bekamen eine herausgerissene Seite 1 dieses bereits abgelaufenen Vertrages mit dem Vermerk "Ungültig" (Er ist nur nach der Meinung des AN ungültig, nicht formell - letztendlich nur, weil ich mich geweigert habe, einen beidseitig unterschrieben Vertrag nachträglich inhaltlich zu verändern). Wäre dieser Vertrag ungültig, wäre ja auch der Vertrag ungültig, der diesen ersetzt...? Oder? AN ist gegenwärtig und für die kommenden 6 Wochen auf Kur. Ich bin gerade ratlos, was ich machen sollte - und was ich machen kann... SO geht es einfach nicht.

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tabakguru  27.10.2020, 10:22
@Heckenrosentee

Das hört sich irgendwie sehr kompliziert an und für meinen Geschmack mit zu vielen unterschiedlichen Verträgen.

Wenn ich deine Ausführungen so ein wenig für mich interpretiere, würde ich dir folgendes empfehlen:

  1. das Ganze basiert scheinbar sehr auf den Wünschen, und vermuteten Wünschen des Arbeitnehmers, entspricht aber nicht unbedingt deinen Wünschen und Erwartungen. Daher solltest du dir im Klaren werden was du möchtest und was das Beste für dein Unternehmen und das Team ist und wie die optimale Zusammensetzung des Teams aussehen würde.
  2. Die Frage klären, ob du den Mitarbeiter grundsätzlich behalten möchtest oder nicht. Bei letzterem Abmahnen wegen Zugriff auf Personalakten, Veränderung von gültigen Dokumenten, nicht Einhaltung von Absprachen bzgl. des Vertrages usw. und den Mitarbeiter im nächsten Schritt entlassen. Bzgl. der Vorgehensweise kann dir ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt helfen (bitte keinen Rechtsanwalt aus anderen Bereichen konsultieren).
  3. Du solltest dir Gedanken über die Sicherheit in deinem Unternehmen machen. Es kann ja nicht sein, dass ein Mitarbeiter Zugriff auf Personalunterlagen bekommt, weder die eigenen noch die von anderen. (das hört sich nach einem massiven Datenschutzproblem an, was dringend behoben gehört)
  4. jeden Vertrag für sich betrachten, bereits unterschriebene Verträge nicht mehr ändern. Wenn Änderungen sinnvoll sind, dann Änderungsvertrag schreiben.
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Meine Idee wäre, den AN per Einschreiben unter Fristsetzung 2 Wochen zur Rückgabe des Vertrages aufzufordern, also beide Ausfertigungen, und alternativ die Beendigung dieses Angebotes per Fristende anzukündigen. Rechtlich sicher kann das ein Anwalt beantworten.

Ich würde dem AN eine Frist von 5 Arbeitstagen geben. Bis dahin soll er unterschreiben oder es einfach lassen. Und ab dem xx.monat.jahr den unterschriebenen und abgestempelten Vertrag für ungültig erklären.

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Der unterschriebene Vertrag war ein Vorschlag von dir. Wenn er den nicht fristgerecht annimmt, ist der Kelch an ihm vorbei gegangen. Ewig kann ja niemand warten.

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Nebenbei finde ich das Verhalten des AN unsolidarisch. So was würde ich in meiner Firma nicht mehr anstellen. Das heisst, ich würde mir eine neue Kraft suchen und den dann elegant absägen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
NMAFFM  26.10.2020, 20:01

Zeigt ja von Loyalität dem AG gegenüber. Absägen, wie mein Vorgänger sagt. Vorab wieder auf die alte Position versetzen, da kein beidseitiges Einverständnis zustande gekommen ist. Hier fehlt mir die Willenserklärung des AN. Also, wieder versetzen auf den alten Stuhl und aushalten, bis er geht.

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Gaenseliesel  26.10.2020, 20:17

sorry, deine Antwort erscheint mir dann doch als ziemlich oberflächlich 🤷‍♀️

Wir wissen nichts über weitere Vertragsinhalte.... z.B. über die dadurch abweichende Vergütung (Preis - Leistungsverhältnis)

Wer verzichtet schon freiwillig und grundlos auf sein zuvor höheres Einkommen ❓😴

Der besagte AN wird sich das Für und Wider sehr gut überlegen wollen (evtl. fachlichen Rat dazu einholen - das braucht Zeit) und lässt dies ggf. lieber auf arbeitsrechtlichen Weg klären ☝️das sehe ich als durchaus legitim ‼️

Entscheidungen unter Zeitdruck sind nicht immer vorteilhaft für den AN 😏🙏

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Heckenrosentee 
Fragesteller
 26.10.2020, 22:10

Danke für deine Antwort. Du schreibst: "Der unterschriebene Vertrag war ein Vorschlag von dir. Wenn er den nicht fristgerecht annimmt, ist der Kelch an ihm vorbei gegangen. Ewig kann ja niemand warten." Ich habe den Vertrag ja leider bereits einseitig unterschrieben und offiziell gestempelt. Ich ging davon aus, dass der AN auch nur noch unetrschreibt und der Personalbeauftragte es dann direkt abheften kann. Das war nicht schlau, das weiß ich auch. Aber hat besagter AN nun eine Art dauerhaftes Blankvertrags-Recht?

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