Wer unterschreibt die Steuererklärung fürs Vorjahr, wenn der Ehemann in diesem Jahr verstorben ist?

2 Antworten

Der Rechtsnachfolger, also die Witwe.

Davon abgesehen, es geht ja gar nicht anders. 

Der Bescheid kommt auch nicht mit dem Vermerk, "wenn verstorben, bitte nachsenden."

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Dasselbe gilt aber auch für 2016, denn selbst wenn er am 1. Januar gestorben wäre, wäre er ja an dem Tag noch steuerpflichtig gewesen.

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Nur der gesetzliche Rechtsnachfolger kann dann noch die Erklärung unterschreiben. Was natürlich auch dem Finanzamt nachgewiesen werden muss.