Was macht man, wenn der Handwerker schlecht gearbeitet hat?

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Nach BGB besteht zunächst Recht auf Nachbesserung. Dies ist nicht mit weiteren Kosten verbunden, da Du ja normalerweise den Handwerker nicht nach Aufwand bezahlst, sondern mit Kosten je m² oder nach Festperis. Benötigt der Handwerker dafür weiteres Material, so ist dies sein Risiko.

Kommt der Handwerker der Aufforderung zur Nachbesserung nicht nach bzw. führt die Nachbesserung ebenfalls mangelhaft aus, so gibt es die Möglichkeit des Einbehalts, d.h. die Kosten für die fachgerechte Ausführung durch Dritte wird von der Rechnung abgezogen.

Da Du hoffentlich die Rechnung noch nicht bezahlt hast, sollte dies möglich sein.