Bezahlt man dem Handwerker nur seine Arbeitszeit oder auch die Anfahrt?

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Hallo,

wie schon dargestellt muss man grundsätzlich auch die Anfahrt bezahlen. Bzw., der Handwerker wird diese auch in der Rechnung stellen.

Anders sieht es aus, wenn der Handwerker "Mist gebaut" hat und etwas reparieren muss, was er verschuldet hat. Für eine Nachbesserung muss er dann für jegliche Transport-/Fahrtkosten aufkommen. Im Übrigen darf die Nacherfüllung für den Kunden(also dich) keine weiteren Kosten beinhalten.

Mfg

Es empfiehlt sich, solche Fragen vor der Beauftragung des Handwerkers mit diesem abzuklären. Ansonsten gilt im Zweifel der ortsübliche Handwerkerlohn und der schließt fast ohne Ausnahme die Bezahlung von Wegezeiten und Anfahrtskosten mit ein.

Der Handwerker bestimmt seine Geschäftsbedingungen. Ob er eine Pauschale, nur Stundenlohn oder zusätzliches KM-Geld, Winteraufschlag, Nachtaufschlag oder sonst was berechnet, bestimmt er in seinem Preismodell. Daher sollte man sowas immer konkret fragen (gibt es noch weitere Kosten?), bevor man den Auftrag vergibt.

Wenn der Handwerker Dir eine Rechnung stellt, dann müsste da als eine der aufgelisteten Positionen, durch die sich der Gesamtbetrag ergibt natürlich auch die Anfahrt aufgeführt sein. Schließlich kostet es den handwerker Zeit und Sprit, sich zu einem Kunden aufzumachen.

Wenn es nicht vereinbart wurde, die Anfahrtkosten zu decken, bezahlt du auch die Arbeitszeit. (BGB)