Ist eine zweimalige Berechnung der Anfahrt bei einer Reklamation von Handwerkern rechtens?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn es sich um reine Korrekturarbeiten handelt, weil eine Arbeit falsch oder unzureichend ausgeführt wurde, dann handelt es sich um einen Mangel. Für diesen dürfen natürlich keinerlei Kosten angesetzt werden.

Sollte der - aus deiner Sicht - "Mangel" jedoch damit zu tun haben, dass du den Auftrag falsch formuliert hast (also z. B. du hast gesagt, du willst die Wände gestrichen haben, jedoch ebenfalls die Decke gemeint hast), dann dürfen natürlich für die weitere Ausführung Anfahrtskosten und auch Arbeitskosten angesetzt werden.

Natürlich nicht. Gewährleistung muß der Auftragnehmer auf eigene Kosten ausführen.