Kann ich meine Vermieterin anzeigen?

1 Antwort

Eines vorab, auch durch eine Anzeige wirst Du das Streichen der einen Wand bezahlen müssen - egal ob Schwarzarbeit oder nicht. Im Falle einer Anzeige wegen Schwarzarbeit bekommt halt der Schwarzarbeiter und die Vermieterin noch eine Strafe auferlegt und der Schwarzarbeiter wird wegen Steuerhinterziehung und möglicherweise auch wegen Hinterziehung der Sozialabgaben mit einem Strafverfahren oder Busßgeld rechnen müssen, es sei denn es war ein sog. Freundschaftsdienst.

Was das Streichen einer Wand kostet hängt zum einen von der Wandgröße und der vorangegangenen Farbgebung ab, denn mit einem einfachen Überstreichen ist es bei einem Gemälde mitunter nicht getan.

Eine gütliche Einigung unter dem Hinweis auf die nicht eingehaltene Absprache wird sicherlich die schnellste und kostengünstigste Lösung sein, da man ja als Druckmittel auf die Schwarzarbeit verweisen kann.