Verpflegungsmehraufwand für Außendienst/Vertrieb mehr als 3 Monate?

2 Antworten

Zunächst einmal würde ich eine saubere Auflistung mit allen Informationen wie Zeit, Ort und Kundenadresse für das Finanzamt anfertigen.

Und dann lässt Du dir alle diese Einsätze/Einsatzzeiten von Deinem Arbeitgeber bestätigen.

Und das was Du schreibst/behauptest ist nicht ganz richtig/falsch!!!

Die 3 Monate beziehen sich darauf, wenn es sich um ein und den selben Kunden und dem selben Ort handelt, was ich bei dir mal stark anzweifel!

"Der Werbungskostenabzug von Verpflegungsmehraufwendungen bei einer längerfristigen Auswärtstätigkeit am selben auswärtigen Beschäftigungsort ist auf einen Zeitraum von längstens 3 Monaten begrenzt. Die 3-Monatsfrist gilt für alle Formen von Auswärtstätigkeiten – auch für Tätigkeiten an wechselnden Einsatzstellen."

PS:

WIE kann man bitte mehr wie 90 Tage im Monat arbeiten????

dukekont 
Fragesteller
 15.03.2021, 13:06

90 Tage im Jahr natürlich.

0
Ich arbeite aber mehr als 90 Tage im Monat mehr als 8 Std. außerhalb meiner 1. Tätigkeitsstätte.

Meine Monate sind max. 31 Tage lang...

Die 3-Monatsfrist ist nur anzuwenden, wenn man länger an einem anderen Arbeitsort beschäftigt wird. Ist das bei dir der Fall?

dukekont 
Fragesteller
 15.03.2021, 13:03

ich fahre morgens raus aus dem Haus... komme abends nach mehr als 8 std. heim fahre am nächsten tag wieder raus. das etwa 4 tage in der woche. 1 tag office in der woche.

0
Wassonst  15.03.2021, 13:30
@dukekont

Wohin fährst du? Jeden Tag zu anderen Kunden? Oder regelmäßig immer zum selben Kunden?

0
dukekont 
Fragesteller
 15.03.2021, 13:03

Mehr als 90 Tage im JAHR !!!

0