Verpflegungsmehraufwand Doppelte Haushaltsführung?
Coronabedingt hatte ich 2 Wochen Homeoffice und danach 2 Wochen Urlaub am Lebensmittelpunkt. Die doppelte Haushaltsführung wurde in den Vorjahren bereits anerkannt. Die ersten 3 Monate habe ich Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht.
Führt die Abwesenheit von 4 Wochen von meiner Wohnung am Beschäftigungsort zu einem Neubeginn gem. § 9(4a) S. 12 und S. 6-7 EStG?
Hintergrund:
Gem. Satz 7 führt "eine Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte zu einem Neubeginn, wenn sie mindestens vier Wochen dauert".
Meiner Ansicht nach wäre dies erfüllt, da ich 4 Wochen nicht am Beschäftigungsort war. Man könnte die Vorschrift aber wohl auch so verstehen, dass man die Tätigkeit 4 Wochen unterbrechen muss. Während Home-Office hätte ich aber ja gearbeitet.
Wie ist die Vorschrift zu verstehen? Würden 2 Wochen Auswärtstätigkeit oder Schulung statt dem Home-Office (danach 2 Wochen Urlaub) zu einem Neubeginn führen?
1 Antwort
In diesem Artikel werden neben Urlauben auch Auswärtstätigkeiten erwähnt. Nun ist homeoffice zwar das Gegenteil von Auswärtstätigkeit, aber es geht wohl um die Abwesenheit vom Zweitwohnsitz. Also ich glaube, ja.