Dienstlicher PKW und Verpflegungsmehraufwand in Steuererklärung?

Frommwood  29.12.2020, 11:23

Wurde im Rahmen des Arbeitsvertrages eine sog „Erste Tätigkeitsstätte“ festgelegt?

Lagodigarda84 
Fragesteller
 29.12.2020, 11:32

ja, mein Büro ist die erste Tätigkeitsstätte.

Maerz2019  29.12.2020, 11:35

Und warst Du denn 2020 wirklich so aktiv auf Vor-Ort-Besuche bei Kunden? In Corona-Zeiten?? Der Vertrieb lief allenortens meistens über Video-Konfis ...oder gar nicht mehr: KUG.

Lagodigarda84 
Fragesteller
 29.12.2020, 11:44

in meinem Fall ind die BEschränkungen uninteressant.

Maerz2019  29.12.2020, 11:45

Naja, wenn Du meinst ... ich finde es zwar auf den ersten Blick doch recht unglaubwürdig. Ich arbeite selbst im Vertrieb. Man weiss aber nicht, was Du verkaufst.

Lagodigarda84 
Fragesteller
 29.12.2020, 11:53

genau, aber danke für deine Hilfe!


Maerz2019  29.12.2020, 11:53

Du, das Finanzamt könnte da ganz ähnlich drüber denken ....

Lagodigarda84 
Fragesteller
 29.12.2020, 12:19

es geht schlicht und ergreifend nicht um die Steuern für 2020...

3 Antworten

Ausnahmeregelungen: Abwesenheitszeiten zusammenrechnen

Beginnt der Arbeitnehmer an einem Tag eine Geschäftsreise, die er am folgenden Tag ohne Übernachtung beendet, werden die Zeiten zusammengerechnet. Beträgt die Abwesenheit mehr als 8 Stunden, erhält er eine Verpflegungspauschale für den Tag, an dem er überwiegend abwesend war.

Führt der Arbeitnehmer an einem Tag mehrere Dienstreisen durch, darf er die Zeiten seiner Abwesenheit zusammenrechnen. Ob der Arbeitnehmer eine Verpflegungspauschale beanspruchen bzw. der Arbeitgeber eine Verpflegungspauschale erstatten kann, hängt davon ab, ob die Summe der Abwesenheitszeiten 8 Stunden übersteigt.

https://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/pauschalen-fuer-verpflegungsmehraufwand_190_508826.html

Hallo!

Fahrten ins Büro sind Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und können mit der Entfernungspauschale (Anzahl der Arbeitstage x einfache Entfernung x 0,30 €) berücksichtigt werden.

Reisekosten bei Dienstreisen können nicht berücksichtigt werden, da durch die Stellung eines Dienstwagens keine Kosten entstehen.

Bei der Tätigkeit handelt es sich um eine Einsatzwechseltätigkeit. Für die Abwesenheit von Wohnort und der ersten Tätigkeitsstätte können daher Verpflegungsmehraufwendungen (12 € bei Abwesenheit länger als 8 h) geltend gemacht werden. Als Nachweis reichen handschriftliche Aufzeichnungen über die Abwesenheit meistens aus. Alternativ kann dem Finanzamt aber auch ein Ausdruck des Arbeitszeitkontos oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Abwesenheitstage vorgelegt werden.

Schöne Grüße

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Maerz2019  29.12.2020, 11:41

Fahrten ins Büro sind Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und können mit der Entfernungspauschale (Anzahl der Arbeitstage x einfache Entfernung x 0,30 €) berücksichtigt werden.

Ja? ist das so?? Glaube ich nicht, denn Fragesteller schreibt:

Ich erhalte vom AG eine Pauschalbesteuerte Leistung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Arbeitsstätte.

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Frommwood  29.12.2020, 11:43
@Maerz2019

Eben, da die Leistung pauschal besteuert ist (Arbeitstage x Entfernung x 0,03 % vom Listenpreis) kann er die Entfernungspauschale geltend machen.

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Lagodigarda84 
Fragesteller
 29.12.2020, 11:42

ich habe von meinem AG eine Bescheinigung in der vermerkt ist, dass ich im Aussendienst tätig bin und 38,5 Studen zzgl An und Abreise tätig bin. Jedoch steht nichts von der Aufteilung der Tage. Ich bin immer Freitags im Büro und habe dann auch nur einen 6 h Tag. Reicht diese BEscheinigung oder muss zwingend ersichtlich sein, dass die Auswärttätigkeit mehr als 8h ist?

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Frommwood  29.12.2020, 11:46
@Lagodigarda84

Ich empfehle die Dauer der Abwesenheit in einem Kalender oder ähnliches zu notieren. Falls Rückfragen kommen, kann der Kalender vorgelegt werden bzw die Sache glaubhaft gemacht werden.

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Die Darstellung der steuerliche Behandlung der Herkunft des Fahrzeugs ist ja nett, hat aber mit dem Werbungskostenabzug als Entfernungspauschale oder als Reisekosten nichts zu tun. Das sind doch zwei unterschiedliche Dinge.

Frommwood  29.12.2020, 11:51

Das stimmt. Hilft aber die Logik hinter dem Abzug der Entfernungspauschale besser zu verstehen / darzustellen.

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EnnoDerDritte  29.12.2020, 12:47
@Frommwood

Fraglich. Es vermischt zwei Sachverhalte. An einer weiteren Antwort (Kommentar Maerz2019) ist erkennbar, dass viele da nicht unterscheiden.

Wichtig ist hier aber, was du geschrieben hast. Ich bin da leider abgebrochen, weil ich fix was anderes zu tun hatte und mich darauf verlassen konnte, dass es hier jemand weiß.

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