Doppelte Haushaltsführung bei 2 Jobs
Guten Tag, liebe Community. Ich habe mich fast totgegoogelt, kann aber keine Antwort finden. Mir ist klar, dass man bei seinen normalen Arbeitsverhältnis, auch wenn man mehr als 8 Stunden arbeitet, nur Fahrtkosten, aber keinen verpflegungsmehraufwand steuerlich geltend machen kann. Desweiteren ist mir klar, dass man bei Auswärtstätigkeit, Dienstreisen usw. Verpflegungsmehraufwand geltend machen kann. Ich finde aber nichts, was auf meinen Fall zutrifft. Ich habe 2 völlig voneinander unabhängige Arbeitsverträge bei verschiedenen Firmen mit jeweils 4 Tagen und 1 Tag pro Woche.. Die eine (4 Tage) ist direkt hier vor Ort und die andere (1 Tag) ist100 km entfernt. Bei der 100 km entfernten bin ich folglich einmal die Woche über 8 Stunden unterwegs. Eine Dienstreise und ein Auswärtstätigkeit ist es natürlich nicht, da meine "Stammfirma" damit natürlich nichts zu tun hat. Kann ich nun für diese 2. Firma (dieses 2. Arbeitsverhältnis), da ja weit entfernt von meinem Wohnort Verpflegungsmehraufwand beantragen ? Es liegt keine doppelte Haushaltsführung vor, da ich noch bei meinen Eltern ohne Mietvertrag lebe. Ich hoffe, das ganze ist nicht zu verwirrend, aber ich bin nach wie vor erstaunt, dass nichts im Internet darüber zu finden ist. Vielen Dank !
3 Antworten
Du hast 2 voneinander unabhängige regelmässige Arbeitsstätten. Das ist die Ausgangslage und so ungewöhnlich ist das nicht.
Für die eine Tätigkeit können deswegen keine VMA geltend gemacht werden, für die andere auch nicht. In beiden Fällen haben wir es nicht mit Dienstreisen zu tun und im Fall der Zweittätigkeit auch nicht mit dopp. HH-führung.
Das wären die Voraussetzung für den Anspruch auf VMA gewesen.
Die Voraussetzungen sind nicht erfüllt, da kann der Konz auch nichts machen, egal welcher von hinten durchs Knie geschossene Beispielsfall dem da evtl. wieder eingefallen wäre..
Hallo ! Frage: der 2. Job, ist das ein Minijob ? dann Infos hier : " Können Werbungskosten in einem Minijob geltend gemacht werden?"
http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Minijob_Fachaufsicht/FAQ/Minijob_FAQ_node.html
Gruß K.
Hallo ! Frage: der 2. Job, ist das ein Minijob ? dann Infos hier : " Können Werbungskosten in einem Minijob geltend gemacht werden?"
http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Minijob_Fachaufsicht/FAQ/Minijob_FAQ_node...
Gruß K.
Nein, kein Minijob. Vielen Dank
Nach der BFH-Rechtsprechung der letzten Jahre soll es zwar nur noch maximal eine regelmäßige Arbeitsstätte geben, aber meines Erachtens (Kann jetzt spontan aber kein Urteil hierzu zitieren) kann dies nicht für zwei völlig unabhängige Arbeitsverhältnisse gelten. Somit gäbe es auch keine Verpflegungsmehraufwendungen (weil ja auch, wie du selbst schon schreibst, keine doppelte HH-führung vorliegt), sondern nur Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (z.B. 0,30 EUR/Entfernungskilometer).
Nach der BFH-Rechtsprechung der letzten Jahre soll es zwar nur noch maximal eine regelmäßige Arbeitsstätte geben, aber meines Erachtens (Kann jetzt spontan aber kein Urteil hierzu zitieren) kann dies nicht für zwei völlig unabhängige Arbeitsverhältnisse gelten. Somit gäbe es auch keine Verpflegungsmehraufwendungen (weil ja auch, wie du selbst schon schreibst, keine doppelte HH-führung vorliegt), sondern nur Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (z.B. 0,30 EUR/Entfernungskilometer).
Danke sehr.
Das ganze war auch meine Einschätzung/Befürchtung.
Erstaunlich nur, dass die Möglichkeit der 2 oder mehr Arbeitsverhältnisse bei verschiedenen Unternehmen nicht in irgend einer Form Eingang in die Steuergesetzgebung gefunden hat. So ungewöhnlich ist es doch gar nicht.
Ich habe die Konz Steuer CD 2012. Mal schauen , ob ich da etwas finde.