Doppelte Haushaltsführung bei 2 Jobs

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast 2 voneinander unabhängige regelmässige Arbeitsstätten. Das ist die Ausgangslage und so ungewöhnlich ist das nicht.

Für die eine Tätigkeit können deswegen keine VMA geltend gemacht werden, für die andere auch nicht. In beiden Fällen haben wir es nicht mit Dienstreisen zu tun und im Fall der Zweittätigkeit auch nicht mit dopp. HH-führung.

Das wären die Voraussetzung für den Anspruch auf VMA gewesen.

Die Voraussetzungen sind nicht erfüllt, da kann der Konz auch nichts machen, egal welcher von hinten durchs Knie geschossene Beispielsfall dem da evtl. wieder eingefallen wäre..

Hallo ! Frage: der 2. Job, ist das ein Minijob ? dann Infos hier : " Können Werbungskosten in einem Minijob geltend gemacht werden?"

http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Minijob_Fachaufsicht/FAQ/Minijob_FAQ_node.html

Gruß K.

Nach der BFH-Rechtsprechung der letzten Jahre soll es zwar nur noch maximal eine regelmäßige Arbeitsstätte geben, aber meines Erachtens (Kann jetzt spontan aber kein Urteil hierzu zitieren) kann dies nicht für zwei völlig unabhängige Arbeitsverhältnisse gelten. Somit gäbe es auch keine Verpflegungsmehraufwendungen (weil ja auch, wie du selbst schon schreibst, keine doppelte HH-führung vorliegt), sondern nur Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (z.B. 0,30 EUR/Entfernungskilometer).

Nach der BFH-Rechtsprechung der letzten Jahre soll es zwar nur noch maximal eine regelmäßige Arbeitsstätte geben, aber meines Erachtens (Kann jetzt spontan aber kein Urteil hierzu zitieren) kann dies nicht für zwei völlig unabhängige Arbeitsverhältnisse gelten. Somit gäbe es auch keine Verpflegungsmehraufwendungen (weil ja auch, wie du selbst schon schreibst, keine doppelte HH-führung vorliegt), sondern nur Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (z.B. 0,30 EUR/Entfernungskilometer).

Danke sehr.

Das ganze war auch meine Einschätzung/Befürchtung.

Erstaunlich nur, dass die Möglichkeit der 2 oder mehr Arbeitsverhältnisse bei verschiedenen Unternehmen nicht in irgend einer Form Eingang in die Steuergesetzgebung gefunden hat. So ungewöhnlich ist es doch gar nicht.

Ich habe die Konz Steuer CD 2012. Mal schauen , ob ich da etwas finde.

0