Ist der Verpflegungsmehraufwand nach 3-Monats-Frist Teil des steuerpflichtigen Bruttolohns?
Ich erhalte von meinem Arbeitgeber für Anreise-/Abreisetage 12€, für volle Tage 24€ Verpflegungsmehraufwand. Mittlerweile bin ich mehr als drei Monate bei einem Kunden - fünf Tage die Woche.
Der gezahlte Verpflegungsmehraufwand wird mir nun auf meiner Abrechnung zum Steuer-Brutto addiert.
Ist das so korrekt, dass ich den vollen Steuersatz meines Lohns auch auf den Mehraufwand zahlen muss? Ich habe mal etwas von einer Pauschalisierung von 25% gelesen - konnte aber nicht rauslesen, ob diese in meinem Fall angewendet werden kann.
3 Antworten
Das ist korrekt so, aber Du solltest Dich freuen, daß der Arbeitgeber überhaupt den Verpflegungsmehraufwand weiter bezahlt, denn viele Arbeitgeber hören damit nach drei Monaten auf.
Ist Verpflegungsmehraufwand nach 3-Monatsfrist steuerpflichtiger Bruttolohn?
Das ist es vorher auch schon, § 2 LStDV.
Nur hast du nach den drei Monaten keine Werbungskosten mehr, die das kompensieren.
Ja das ist rechtens so, hier mehr zum Thema.
http://www.akademie.de/wissen/reisekosten-abrechnung-2014/verpflegungsmehraufwand-als-reisekosten