Unfallschaden?

3 Antworten

Sonderfall fiktive Reparatur
Für Kaskoversicherte gibt es auch die Möglichkeit der fiktiven Reparatur. Das bedeutet, dass der Wagen nicht repariert wird und der Versicherte stattdessen die Summe erhält, die eine Reparatur des Schadens gekostet hätte. Wenn Sie eine Werkstattbindung vereinbart haben, heißt das in der Regel aber auch, dass der Preis sich daran orientiert, was die Versicherung bei ihrer Partnerwerkstatt bezahlen müsste.
Es gibt aber auch Ausnahmen von dieser Regelung: Bei einem neueren Fahrzeug, das regelmäßig in einer Markenwerkstatt gewartet wurde, oder wenn nur eine solche zu einer sachgemäßen Reparatur in der Lage ist, kann der Versicherte auch die fiktiven Reparaturkosten in dieser Höhe erhalten.

Quelle: https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/werkstattbindung

Somit wird das mit dem Gutachter wohl eher nicht funktionieren, wenn überhaupt wird den die Versicherung beauftragen...

"Laut der Versicherung bin ich an eine gewisse Werkstatt gebunden welche mir leider sehr unsympathisch erschien."

Dann hast DU damals einen Versicherungsvertrag mit Werkstattbindung geschlossen, was den Vertrag günstiger macht.

Und jetzt rumheulen???

Du kannst den Schaden auch ohne Versicherung abwickeln, dann kannst und darfst Du hinfahren, wohin Du willst.

Macht vermutlich dann Sinn, wenn der Schaden max. um die 1000/1500 Euro beträgt. Das kann dir aber der Versicherer berechnen, bis zu welcher Höhe Du das besser selbst bezahlst.

Die Garantie/Gewährleistung hat mit deiner Versicherung NULL zu tun!