Ist eine Beilackierung der Nachbartür nach einem Unfall rechtens?

5 Antworten

An Deiner Stelle würde ich in dieser Sache sehr vorsichtig sein: Der Unfallverursacher meint offenbar, den Schaden ohne Beteiligung seiner Haftpflichtversicherung regulieren zu können. Aus nachvollziehbarem Grund: Er will nicht hochgestuft werden. Das Geschachere um die Schadenshöhe könnte nicht die einzige Überraschung für Dich werden.

Ich würde mir aus Sicherheitsgründen das Gutachten eines Kfz-Sachverständigen einholen. Dann hast Du eine sachkundige Stellungnahme zu dem, was üblich und notwendig ist. Die ist im Falle des Falles auch gerichtsverwertbar. Was hingegen hilft es Dir, wenn Dir hier Leute mit lustigen Namen Auskunft geben?

Ich kann aus eigener Erfahrung berichten, dass mir auch jemand einen Lackschaden an der Beifahrertür zugefügt hat und da die Sache nicht sehr dramatisch war, habe ich die Tür lackieren lassen und war zufrieden.

Nach einem Jahr wollte ich den Wagen verkaufen und er wurde durch einen Gutachter überprüft, Prompt wurde ein Farbunterschied festgestellt, der den Wert des Wagens minderte.

Seitdem bin ich vorsichtiger bei Schäden, die mir durch andere entstehen und lasse besser alles über einen Sachverständigen regeln.

Da mein Auto Ende letzten Jahres von einem Lkw geküsst wurde (Tür hinten links), hatte ich genau diesen Fall.

Obwohl der Schaden effektiv nur an der Tür hinten links war, wurde auch die Tür vorne links mitlackiert, damit die Farbabweichungen bzw. Gebrauchsspuren einheitlich sind. Ansonsten mußt Du mit einem deutlichen Abschlag bei Wiederverkauf rechnen. Da in meinem Fall der Schaden deutlich über dem von Dir genannten Betrag lag, habe ich einen Gutachter eingeschaltet (der von der gegnerischen Versicherung bezahlt wird), der dies auch im Gutachten so bestätigte.

Was der Verursacher hier sagt, ist völlig irrelevant. Du solltest über den Zentralruf der Versicherer den zuständigen Versicherer des Verursachers herausfinden und den Schaden dort unverzüglich schriftlich (E-Mail geht auch) melden. Normalerweise bestehen für Reparaturen bis zu ca. 4.000 EUR keine größeren Probleme, daß der Versicherer dies anerkennt, wenn die Schadenslage und Schuldfrage eindeutig ist. Bei Kollision mit einem parkenden Auto sollte das klar sein.

Der Versicherer gibt Dir dann eine Kostenübernahmezusage, mit der auf Basis eines Kostenvoranschlags die Reparatur ausgeführt werden kann. Alles weitere ist Sache zwischen dem Versicherer und dem Schadensverursacher. Laß Dich hier nicht auf Diskussionen mit dem Verursacher ein, denn ansonsten bleibst Du auf einem Schaden sitzen, der für Dein Fahrzeug eine deutliche Wertminderung darstellt.

elliellen 
Fragesteller
 05.02.2015, 12:15

Vielen herzlichen Dank dir und auch allen anderen für die Tipps. Das hilft mir sehr. Heute morgen hat der Verursacher schon angerufen und sagte, dass er die hohe Rechnung unverschämt findet und auf jeden Fall seiner Versicherung (Huk Coburg wie er sagte) sagen will, dass sie einen Gutachter schicken sollen. Soll ich erst warten oder jetzt schon einen Gegengutachter fragen? Wo finde ich einen geeigneten Gutachter? Danke vielmals.

0
gandalf94305  05.02.2015, 12:18
@elliellen

Sprich mit dem Verursacher überhaupt nicht. Melde den Schaden seiner Versicherung zuerst!

Einen Gutachter kannst Du selbst bestellen (bei diesem Schaden wird die Versicherung keinen besorgen wollen) - Deine Autowerkstatt hilft dabei.

1

Das klingt für mich unlogisch, wenn ich die hintere Tür lackiere, muss ich mit demselben Argument auch denhinterenKotflügel lackieren und ... schließlich das ganze Auto.

Aber ich denke, im Schwesterforum autofrage.net bekommst Du sachkundigere Antworten.

Gaenseliesel  05.02.2015, 00:02

ach - autofrage. net gibt,s auch ? wie nett ! ;-) K.

2

Die Werkstatt hat schon Recht. Wenn du es aber genau nehmen willst, kommst du um ein Gutachten nicht herum. Allerdings würde ich hier erst einmal einen Anwalt einschalten. Denn es gibt Faktoren, die berücksichtigt werden müssen, z.B. der Wert des Fahrzeugs allgemein (z.B. Schwackeliste etc.) Hier könnte es auch eine entscheidende Rolle spielen, ob es verhältnismäßig wäre ein Gutachten zu erstellen und die Reparatur von einer Vertragswerkstatt machen zu lassen. Wenn die gegnerische Versicherung sich weigert zu zahlen, geht es vor Gericht. Wenn du Verkehrsrechtschutz hast, könntest du es drauf ankommen lassen. Aber ich würde dennoch einen Anwalt einschalten, dieser muss von dem Gegner sowieso bezahlt werden.

Und nein, einfach mal wegen Farbabgleich zu lackieren, ist nicht nötig. Da müsste ja das ganze Auto umlackiert werden. ^^

TOPWISSENinfo  04.02.2015, 23:34

PS: Wenn du ggf. versuchen Willst, daraus etwas an Bargeld zu kommen, so möchte ich darauf hinweisen, dass es vor Gericht auch so ausgehen kann, dass du zwar die Entscheidungsfreiheit bekommst, wie und wo, aber dass du die Reparatur auch durchführen und nachweisen musst, dann werden dir nur die tatsächlich angefallene Kosten erstattet bzw. übernommen. Dann hast du nichts von in Bar :)

0