Darf die Werkstatt ein Auto einbehalten ohne was repariert zu haben?
Moin,
ich habe eine Frage bezüglich meines Fahrzeuges. Ich hatte vor ungefähr 1 Monat einen Autounfall, den die Versicherung leider nicht bezahlt. Da wurde dann mein Auto abgeschleppt von einer Werkstatt die ich bis dahin noch nicht kannte. Die haben dann nachgeschaut was kaputt ist und einen Kostenvoranschlag gemacht, den habe ich natürlich nicht gezahlt da ich noch auf die Antwort der Versicherung warten wollte. Die aber wiederum hat sich extrem viel Zeit gelassen, weshalb das Auto jetzt seit über 1 Monat da steht. Jetzt wollte ich das Auto von meiner aktuellen Werkstatt abholen lassen damit es bei mir steht und ich es als Unfallfahrzeug verkaufen kann. Die Werkstatt will aber jetzt, dass ich erst die Standkosten bezahle sowie die Abschleppkosten in Höhe von insgesamt 1200€. Ich bin aber in einer Ausbildung und verdiene bei weitem nicht soviel.. Eine Ratenzahlung lehnen sie ab und sind generell ziemlich unfreundlich. Sie versuchen die ganze Zeit mir einzureden ich solle ihnen das Auto überlassen und die 1200€ wären fällig damit.
Ist das ganze so erlaubt? Das sie mir keine einzige Möglichkeit überlassen außer mein Eigentum ihnen so gesehen zu "schenken". Da ich mehrfach gesagt habe mit Ratenzahlung kann ich es garantiert machen. Sie aber überhaupt nicht auf jegliche Vorschläge eingehen.
MfG
3 Antworten
Das ist so das typische Geschäft von Abschleppern und Werkstätten. Die Standgebühren sind sicherlich erheblich und teurer als im Parkhaus. Für das Auto wird Dir sicherlich ein sehr niedriger Preis angeboten.
Das ist so ein typisches 3er Geschäft. Der Abschlepper hat mit Dir einen Vertrag und wird als Zeuge auftreten und behaupten er hätte Dich genauestens informiert, wie hoch die Standkosten sind.
Wichtig ist- Wusstest du Bescheid, das die Werkstatt Standgebühren berechnet? Denn das muss sie dir mitteilen.
Wenn du also nachweislich nichts von den Standgebühren wusstest, können sie diese jetzt nicht fordern und müssen das Auto rausgeben.
Sie haben es mir nicht gesagt ich wusste es bis vor kurzem nicht mal. Sie haben sich auch geweigert mein Auto zu meiner Werkstatt abschleppen zu lassen. Aufgrund von möglichen ÖL austritt. Wobei meine Werkstatt nicht mal 1 km vom Unfallort entfernt war.
auch wenn die Standkosten nicht erhoben werden dürften, bleiben ja immer noch die Abschleppkosten, wenn die dann beglichen sind müßten sie den Wagen rausgeben.
Du mußt doch dein OK für das Abschleppen gegeben haben, sonst würde die fremde Werkstatt ja nicht tätig werden, wenn du nur eine Haftpflichtvers. für dein Auto hattest, dann zahlt die Vers. natürlich auch deinen eigenen Schaden nicht, und das solltest du wissen. Du schuldest der Werkstatt diese 1200 € und wenn sie das Geld in einer Summe haben wollen, dann ist das ihr gutes Recht.
Wenn das Fahrzeug noch einen Restwert von 1200 € hat, dann überlasse denen doch das Auto und alles ist gut.
Nur, wenn die Werkstatt das irgendwo ausgepriesen hat, das sie Standgebühren erheben. Denn dann könnte der Kunde auch sagen, nein, ich lass es zu einer anderen Werkstatt schleppen, die keine Gebühren nimmt.