HUK COBURG Allgemeine Versicherung reagiert nicht auf Widerspruch?
Hallo zusammen,
Bei mir wurde im Mai eingebrochen. Den Schaden habe ich der Polizei sowie der Versicherung gemeldet. Beim Einbruch wurden 2 Fahrräder beschädigt (eins zerkratzt sowie etliche Verkabelung des Lichts gezogen, beim anderen Fahrrad wurde das Hinterrad + Kassette gestohlen). Ich habe der Versicherung Kostenvoranschläge sowie bilder eingereicht, ebenso im weiteren Verlauf den Bescheid der StA dass, das Verfahren eingestellt wurde. Die HUK hatte am 19.06. Die Schadensregulierung beendet und erläutert das nur Diebstahl Schäden keine Vandalismus Schäden geleistet werden. Somit wurde erläutert dass folgendes geleistet wird:
Hinterrad, Schlauch, Kassette, Kosten KV.
Hier kam die Versicherung auf eine Schadenssumme von 125€ welche ich bereits erhalten habe.
Aber das kam mir komisch vor da sich die Kosten des KVs bereits auf 65€/KV belaufen. Ich habe den KV nochmals geprüft und bin auf eine Schadenssumme gem. KV für die o.g. Teile von ca. 350€ gekommen. Ich habe darauf hin einen Widerspruch geschrieben und per Einschreiben Rückschein dem Beschwerdemanagement der HUK zukommen lassen. Laut Rückschein wurde dieser am 23.06 entgegengenommen.
Nur leider habe ich bis heute (13.07) nichts von der Huk gehört weder eine Eingangsbestätigung oder ähnliches.
Was soll ich noch tun? Einen Anwalt würde ich ungern nehmen da ich eine Klage für die "kleine" Summe für zu Kostspielige und Zeit intensiv halte.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen und kann mir helfen und Tipps geben?
4 Antworten
Ich geh davon aus, es geht um die Hausrat. Wieso sollte diese Kosten für einen Kostenvoranschlag zahlen? Das ist normal nicht umfasst. Die HUK zahlt meist schnell erstmal ohne Eingeständnis einer Anerkennung. Viele belassen es dabei. War bei mir damals auch, dass sie 100€ beglichen haben, wo ich 200 bekommen müsste. Hab per Email reklamiert und nach der zweiten 2 Monate später 180 bekommen. Damit war ich zufrieden.
Ich würde mal schauen, was die von der HUK genannten Teile kosten auf seriösen Plattformen. Und das verlangen. Mehr wird ohne Anwalt kaum drin sein und der ohne Versicherung kaum das Risiko wert.
Die Versicherung hat selbst geäußert das sie die Kosten für den KV übernehmen. Daher hatte ich mich gewundert. Ich werde noch ein wenig warten und dann erneut nach haken wie der Stand ist. Aber vielen Dank für deine Ausführliche Antwort du hast mir echt geholfen!
Die Versicherung zahlt nur den Zeitwert der gestohlenen Sachen und nicht den Wiederbeschaffungswert.
Auch Versicherungen haben in der Urlaubszeit reduzierte Personalbestände.
Daran kann es liegen.
Vielleicht aber braut sich auch was ganz anderes zusammen. Im Schadensfall darf eine Versicherung den Vertrag kündigen. Dafür zuständig ist natürlich nicht der Schadenssachbearbeiter, sondern eine andere Abteilung. Vielleicht ist die gerade erst mit dem Fall beschäftigt worden.
Klar an die Urlaubszeit sollte auch gedacht werden! Das Personal kann ja nicht 24/7 im Dienst sein nur weil mir das so recht wäre. Danke für den Hinweis. 😉
wurde dieser am 23.06 entgegengenommen.
warum bitte schön so "hektisch" - warum muss eine Versicherung Deinen Widerspruch zwingend binnen 3 Wochen abgearbeitet haben?
Fasse Dich bitte noch in Geduld - in etwa 2 Wochen kannst Du mal nachhaken.
Für den Diebstahl müsste die Hausrat einspringen und diese zahlt Neuwert.