Auto verkaufen nach Haftpflicht Schaden?
Hallo,
mir ist Mitte April jemand aufgefahren und mein Auto hat einen Heckschaden. Ich war einen Tag später sofort in der Marken-Werkstatt (Auto ist 5 Jahre alt und hat 33tsd gelaufen) und die haben ein Gutachten von einem Sachverständigen erstellen lassen. Der Schaden beträgt laut Gutachten knapp über 4000 Euro.
Ich warte jetzt seit 5 Wochen auf eine Reaktion der gegnerischen Versicherung. Nachdem ich dort angerufen habe um mich nach dem aktuellen Stand zu erkundigen wurde mir gesagt sie warten noch auf den Polizeibericht und danach entscheiden sie ob sie den Wagen nochmal nachbesichtigen wollen.
Das Problem ist jetzt, das ich das Auto verkaufen will, und zwar schnell. Auch bevor der Unfall passiert ist bin ich schon zu diversen Händlern gefahren und habe mir Angebote eingeholt. Das habe ich auch schriftlich, also ich kann es beweisen.
Durch den Unfall bzw die lange Bearbeitungsdauer verzögert sich jetzt alles.
Jetzt zur Frage: Darf ich den Wagen jetzt verkaufen oder muss ich warten ob die gegnerische Versicherung den nochmal anschauen will? Ein Gutachten liegt ja bereits vor. Ich würde ihn dann abzüglich des Schadenwertes verkaufen und fiktiv abrechnen lassen.
Wie lange muss ich warten auf die Reaktion der Versicherung?
Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
2 Antworten
Hast Du denn schon eine Mitteilung von der gegnerischen Versicherung bekommen, dass der Schadenfall zumindest mal registriert wurde mit einer Schaden-Nummer?
Falls nicht, hast Du bei der Kfz-Versicherung als Geschädigte das Recht, den Schaden selbst bei der gegnerischen Versicherung zu melden. Hast Du die Versicherungsdaten vom Unfallgegner bekommen? Ansonsten kannst Du das auch über den sogenannten Zentralruf der Autoversicherer anhand des Kennzeichens herausfinden lassen.
Wichtig ist, dass Du neben dem Zeitwert für Dein Fahrzeug laut Schwackeliste auch einen Anspruch auf Nutzungsausfall sowie Wertverlust durch den Unfall hast. In der Regel wird dieser Wertverlust bei einem Sachverständigen-Gutachten mit ermittelt und ausgewiesen.
Wenn Du das Fahrzeug vorzeitig veräußerst, könnte es passieren, dass Dir zumindest mangels Nachweisbarkeit dieser Wertverlust verloren geht, wenn Du Pech hast.
Ob Du zwischenzeitlich den Anwalt wechseln kannst, das kann ich leider nicht beantworten. Vielleicht rufst Du mal in einer anderen Kanzlei an und fragst einfach mal? Ggfs. könntest Du sogar einen Schadenersatzanspruch gegen den ersten Anwalt haben, wenn Dir durch dessen Untätigkeit Gelder verloren gehen.
Viel Glück :-)
Sorry, warum macht man bloß immer wieder diese Fehler!?!?
Wenn Du unverschuldet in einem Unfall verwickelt bist, dir hieraus ein Schaden entstanden ist, dann geht man zum ANWALT!
Und das beste:
Diesen muss dann ebenfalls die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlen!!!
Hättest Du das gemacht, wollen wir wetten, dass der Schaden schon längst abgewickelt worden wäre!!!
Nein, wenn Du wechselst, werden die doppelten Kosten natürlich nicht übernommen. Das was doppelt anfällt, trägst Du.
Setze diesen Anwalt mal auf den Topf, notfalls über die Anwaltskammer!
Ich habe einen Anwalt. Das hatte die Werkstatt mir direkt empfohlen. Leider taugt der nichts bzw kümmert sich nicht um den Fall. Er hat bisher nur einmal ein Schreiben an die gesendet. Und Fragen werden auch nicht beantwortet. Kann ich noch wechseln ohne das da Kosten auf mich zukommen?