Auto verkaufen nach Haftpflicht Schaden?

2 Antworten

Hast Du denn schon eine Mitteilung von der gegnerischen Versicherung bekommen, dass der Schadenfall zumindest mal registriert wurde mit einer Schaden-Nummer?

Falls nicht, hast Du bei der Kfz-Versicherung als Geschädigte das Recht, den Schaden selbst bei der gegnerischen Versicherung zu melden. Hast Du die Versicherungsdaten vom Unfallgegner bekommen? Ansonsten kannst Du das auch über den sogenannten Zentralruf der Autoversicherer anhand des Kennzeichens herausfinden lassen.

Wichtig ist, dass Du neben dem Zeitwert für Dein Fahrzeug laut Schwackeliste auch einen Anspruch auf Nutzungsausfall sowie Wertverlust durch den Unfall hast. In der Regel wird dieser Wertverlust bei einem Sachverständigen-Gutachten mit ermittelt und ausgewiesen.

Wenn Du das Fahrzeug vorzeitig veräußerst, könnte es passieren, dass Dir zumindest mangels Nachweisbarkeit dieser Wertverlust verloren geht, wenn Du Pech hast.

Ob Du zwischenzeitlich den Anwalt wechseln kannst, das kann ich leider nicht beantworten. Vielleicht rufst Du mal in einer anderen Kanzlei an und fragst einfach mal? Ggfs. könntest Du sogar einen Schadenersatzanspruch gegen den ersten Anwalt haben, wenn Dir durch dessen Untätigkeit Gelder verloren gehen.

Viel Glück :-)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Sorry, warum macht man bloß immer wieder diese Fehler!?!?

Wenn Du unverschuldet in einem Unfall verwickelt bist, dir hieraus ein Schaden entstanden ist, dann geht man zum ANWALT!

Und das beste:

Diesen muss dann ebenfalls die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlen!!!

Hättest Du das gemacht, wollen wir wetten, dass der Schaden schon längst abgewickelt worden wäre!!!

Nathalie8 
Fragesteller
 27.05.2023, 11:46

Ich habe einen Anwalt. Das hatte die Werkstatt mir direkt empfohlen. Leider taugt der nichts bzw kümmert sich nicht um den Fall. Er hat bisher nur einmal ein Schreiben an die gesendet. Und Fragen werden auch nicht beantwortet. Kann ich noch wechseln ohne das da Kosten auf mich zukommen?

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Alarm67  27.05.2023, 11:58
@Nathalie8

Nein, wenn Du wechselst, werden die doppelten Kosten natürlich nicht übernommen. Das was doppelt anfällt, trägst Du.

Setze diesen Anwalt mal auf den Topf, notfalls über die Anwaltskammer!

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