Stipendium und Besteuerung. Einkommensteuer

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Chancen auf ein Stipendium.

Welches ist es denn?

Normalerweise sind Stipendien steuerfrei, aber weil umgangssprachlich mit solchen Begriffen etwas "frei" umgegangen wird, sollte nochmal genau hingeguckt werden.

Alles Gute für Dein Studienziel:-)

StipStud 
Fragesteller
 18.02.2014, 17:39

es kommt von einer Stiftung. Ich habe mit denen geredet und die meinten, ihre Stipendien sind steuerfrei.

Nachdem ich noch einen anderen Studenten bei denen getroffen habe, der das bestätigt, bin ich beruhigt.

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LittleArrow  18.02.2014, 20:14
@StipStud

Stipendien von inländischen Stiftungen sind im allgemeinen steuerfrei. Sicherlich gehört zum Stiftungszweck die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Beispiele für diese Stipendien sind die folgender Stiftungen: Friedrich Ebert, Konrad Adenauer, Friedrich Nauman, Studienstiftung des Deutschen Volkes und viele weitere, die nicht parteinah sind. Stipendien an nahe Angehörige des Stifters sind allerdings steuerpflichtig.

Gut, dass Du Dich direkt bei der Stiftung erkundigt hast, deren Auskunft sollte man daher vertrauen können.

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Meines Wissens nach sind Stipendien absolut frei von Sozialsteuern, Steuerfrei sind Stipendien laut Einkommenssteuergesetz dann, wenn sie entweder der Förderung von Forschung, der wissenschaftlichen oder der künstlerischen Aus- und Fortbildung dienen. Sie müssen aus öffentlichen Geldern stammen oder von zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtungen, von Stiftungen und Vereinen gewährt werden. Aber am einfachsten fragst du kurz beim Steuerbüro nach die können dir bei sowas gut helfen und du brauchst nichtmal was bezahlen.

StipStud 
Fragesteller
 16.02.2014, 16:01

Danke

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In der Regel ist ein Stipendium eine Finanzspritze, die weder zurückgezahlt noch versteuert werden muss. Steuerfrei sind Stipendien laut Einkommenssteuergesetz dann, wenn sie entweder der Förderung von Forschung, der wissenschaftlichen oder der künstlerischen Aus- und Fortbildung dienen. Sie müssen aus öffentlichen Geldern stammen oder von zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtungen, von Stiftungen und Vereinen gewährt werden.

Voraussetzung ist außerdem, dass eine Summe ausgezahlt wird, die der Deckung des Lebensunterhalts oder der Ausbildungskosten dient - und nicht mehr; und dass der Stipendiat nicht zu einer Gegenleistung verpflichtet wird. Bei Schülern oder Studenten ist dies also fast automatisch der Fall. Auch das Kindergeld bezugsberechtigt bis zum 25.LJ ist von einem Stipendium unabhängig. Während bislang bei Überschreitung einer bestimmten Summe die Abstriche beim Kindergeld drohten, haben sämtliche Einkünfte - und damit auch Stipendien - keine Auswirkungen mehr. Solange die erste Berufsausbildung oder das erste Studium nicht abgeschlossen sind, wird das Einkommen volljähriger Kinder nach dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 nicht mehr überprüft. Danach muss - etwa bei einem Masterstudium - nachgewiesen werden, dass man nach wie vor Student ist und kein eigenes Einkommen hat.