Einkommensteuer / Anlage Kind: Stipendium, Studiengebühren und Ausbildungsfreibetrag?

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a) Wieso sollte ein Stipendium des Sohnes bei der Mutter eingetragen werden? Es muss hingegen ggf. bei der Kindergeldstelle gemeldet und überprüft werden, ob es angerechnet wird und ob die Mutter für ihn im Jahr 2010 auch berechtigt Kindergeld und den Kinderfreibetrag erhalten hat.

b) -

c) Studienkosten der Kinder sind nur dann Abzugsfähig, wenn für diese kein Kindergeld gezahlt wird. http://www.piloh.de/absetzen-studien-gebuehren.html

d) Erhält man für das Kind Kindergeld, wird der Kinderfreibetrag angesetzt. Darüber hinaus ist mir keine Pauschale bekannt.

zu a)
Um den Anspruch auf Kinderfreibeträge zu überprüfen. Den erhält die Mutter (und der Vater) im Rahmen der Einkommensteuererklärung, wenn nicht das Kindergeld günstiger ist.
 
zu b)
Ja, es handelt sich um besondere Ausbildungskosten. Die Seite hinter dem vom Antworter angegebenen Link befasst sich mit der Wertung der Kosten bei den Kindern und mit der Analyse des § 33a(1).
 
zu d)
Ja, § 33a (2) zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Berufsausbildung befindenden, auswärtig untergebrachten, volljährigen Kindes, für das Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 oder Kindergeld besteht. Allerdings werden auch hier eigene Einkünfte und Bezüge des Kindes angerechnet.

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Das Stipendium für das Inlandsstudium ist bei "übrige Einkünfte und Bezüge" einzutragen. Der Zusatzbetrag für das Auslandsstudium ist lt. BFH nicht anzurechnen, also auch nicht einzutragen.