Muss ich ein Stipendium aus dem Ausland (Schweiz) in Deutschland versteuern?

1 Antwort

Das Stipendium ist nach §3 Nr. 44 EStG steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt, § 32b EStG. Daher ist Ihr Stipendium nicht als ausländische Einkünfte zu behandeln, § 32b Abs. 1 Nr. 2,3 EStG. In vielen Gastländern gibt es Steuervergünstigungen für Stipendien ähnlich wie in Deutschland. Darüber hinaus sehen die meisten Doppelbesteuerungsabkommen vor, dass bestimmte aus ausländischer Quelle stammende Stipendien im Gastland nicht besteuert werden.