Stipendium im Dualen Studium versteuern?

1 Antwort

Hier werden Deine Fragen beantwortet: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2012-04-17-studiengebueren-anl.html

Abgesehen vom Grundfreibetrages von € 8.004 für Einkünfte ist auch noch der zusätzliche Sparerpauschbetrag von € 1.602 bei Deinen Kapitaleinkünften zu beachten. Liegst Du dort mit Deinen Kapitaleinkünften drüber. wird Abgeltungsteuer abgezogen. Aber in diesem Zusammenhang solltest/kannst Du auf Antrag die Günstigerprüfung für Kapitalertrage im Rahmen Deiner Steuererklärung (einschl. Anlage KAP) veranlassen. Nutze hierzu die hiesige Suchfunktion für Günstigerprüfung.

Guten Morgen,

Meines Wissens liegt der Sparerpauschbetrag bei 801€, da ich nicht verheiratet bin. Aus dem Rest gehen Antworten auf meine Frage hervor. Gut zu wissen ist auch, dass der Sparerfreibetrag zusätzlich zum Grundfreibetrag aufgerechnet wird.

Vielen Dank dafür.

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@UdoMario

Guten Morgen ebenfalls,

natürlich hast Du mit den € 801 recht. Ich hatte durch das "Duale" auch eine Verheiratung unterstellt;-) Böser Fehler - spät in der Nacht:-((

Als Sparer kannst Du durch die zu beantragende Günstigerprüfung (Anlage KAP, Zeile 4!) den Spielraum um den Grundfreibetrag erweitern, wenn dieser nicht quasi schon durch die übrigen Einkünfte (z. B. aus Deinem dualen Stipendium, Vermietung) aufgezehrt wird plus solange Du mit Deinem gesamten zu versteuernden Einkommen (zvE) unter einem Grenzsteuersatz von 25 % liegst. Die Grenzbelastung bzw. den jeweiligen Grenzsteuersatz in Abhängigkeit vom zvE findest Du hier: https://www.abgabenrechner.de/ekst/? (türkisfarbige Linie). Die Günstigerprüfung lohnt sich also bis zu einem zvE von ungefähr max. € 15.600 bei Ledigen.

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@LittleArrow

Nun, ich glaube diese Antworten gehen an der Hauptfrage vorbei, vermutlich weil sie nicht gleich zu beantworten ist. Das mit den Kapitaleinnahmen und dem Sparerfreibetrag ist einfach zu erklären und es werden mit 360,- EURO monatlich, sollten diese denn steuerpflichtig sein und den event. Kapitaleinnahmen kaum die 8.004 EURO erreicht. Interessant wäre zu prüfen ob die Aufwendungen für das Studium und die Praktikantentätigkeit nicht Werbunhskosten, bei steuerfreiem Stipendium, nicht vorweggenommene Werbungskosten darstellen. Da könnten einige Beträge zusammen kommen, da diese auch im Ausland anfallen.

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