Steuererklärung nach einer "Kontrollmitteilung" des Stipendiums?

2 Antworten

Finanzbeamte sind von Berufs wegen mißtrauisch, ansonsten wären sie ja Pastor geworden. Natürlich fordert Dich das FA auf, eine Steuererklärung anzufertigen. Das dürfte in diesem Fall aber nicht so schwer sein. Wenn Du einen inländischen Bevollmächtigten für die Steuersache haben willst, dann bekommst Du einen Spartipp von mir: Tante Agathe machts kostenlos.Aber:

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Englisch mußt Du ihr noch beibringen.

Menno, bei der Tante hat das Grundsicherungsamt immer einen Betrag von 15,84€ von der Pauschalmiete Stromanteil bei der Grundsicherungsberechnung abgezogen!

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@EnnoBecker

Völlig richtig! Die ahl Schrapnell braucht sich mit 99 Jahren nicht jeden Tag die Haare zu waschen und zu fönen!

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Das Finanzamt wird Dich wahrscheinlich zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern. Da Du ins Ausland gehts, solltest Du einen inländischen Bevollmächtigten ernennen (du wirst ja noch andere Angelegenheiten in Deutschland zu regeln haben).

einen inländischen Bevollmächtigten

Und wie nennt man den Beruf eines solchen Menschen? Na? Naaaa?

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@EnnoBecker

Postempfänger, Postöffner, Telefonierer o.ä. Von StB ist in der AO nicht die Rede.

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Danke für die Antwort! Ja, ich werde über Bevollmächtigung recherchieren.

Aber darf ich noch eine neue Frage stellen?

Würde es vielleicht genügen, wenn ich mein Stipendienbescheid zum Finanzamt bringe und erkläre, dass die 15.000 nicht irgendeine Art von Lohn sondern ein Stipendium ist?

In disem Forum habe ich viel gelesen, dass steuerfreies Stipendium nicht in Steuererklärung enthalten werden kann, da es halt kein "Einkommen" ist, im steuerbaren Sinne. Ich bin etwas verwirrt...

Auf jeden Fall, nochmal danke schön! luci

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