Muss ich mein Stipendium und eine geringfügige Beschäftigung als Einnahmen in der Steuererklärung angeben?

1 Antwort

Minijob und Stipendium wirken sich steuerlich nicht aus, da pauschal besteuert bzw steuerfrei. Du hast aber ja noch die kurzfr. Beschäftigung und die selbst. Tätigkeit. Um einen Verlustvortrag zu bekommen, musst du Betriebsausgaben/Werbungskosten > 4.000 € nachweisen.