Muss ein Student der ein Stipendium bekommt und gleichzeitig arbeitet das Stipendium versteuern?

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Ein Minijob ist für den Arbeitnehmer in aller Regel steuerfrei, zählt daher nicht mit.

Und das Stipendium, wenn von den Voraussetzungen steuerfrei, auch nicht.

Ein Minijob wird vom Arbeitgeber pauschal versteuert. Also für den Bezieher steuerfrei und braucht auch in der Est.-Erklärung nicht angegeben werden. Stipendium sind in der Regel steuerfrei außer einige Ausnahmen und zwar welche Art von Stipendium gezahlt wird.

Stipendien sind gem §3 Abs 44 steuerfrei, es sind aber einige Voraussetzungen an das Stipendium geknüpft.

Stipendien, die aus öffentlichen Mitteln oder von zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtungen, denen die Bundesrepublik Deutschland als Mitglied angehört, zur Förderung der Forschung oder zur Förderung der wissenschaftlichen oder künstlerischen Ausbildung oder Fortbildung gewährt werden. 2Das Gleiche gilt für Stipendien, die zu den in Satz 1 bezeichneten Zwecken von einer Einrichtung, die von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet ist oder verwaltet wird, oder von einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des § 5 Absatz 1 Nummer 9 des Körperschaftsteuergesetzes gegeben werden. 3Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass

a) die Stipendien einen für die Erfüllung der Forschungsaufgabe oder für die Bestreitung des Lebensunterhalts und die Deckung des Ausbildungsbedarfs erforderlichen Betrag nicht übersteigen und nach den von dem Geber erlassenen Richtlinien vergeben werden,

b) der Empfänger im Zusammenhang mit dem Stipendium nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen oder künstlerischen Gegenleistung oder zu einer bestimmten Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet ist;