Hund verletzt Katze, wer zahlt?
Hallo,
mein Hund hat in unserem eingezäunten Garten, in dem er sich frei bewegen aber nicht raus kann, eine fremde Katze verletzt.
Mein Hund wurde übrigens auch verletzt, aber nicht so sehr, daß er zum Tierarzt mußte.
Beide sind zum Glück wieder fit.
Ich weiß nicht, wie das genau passiert ist, normalerweise hat er keine Chance, mit seinen kurzen Beinen eine Katze einzuholen, als ich das gesehen habe, hatte die sich bereits in der Wolle und hingen zusammen.
Nun möchte die Katzenbesitzerin ihre Tierarztkosten und Schmerzensgeld von mir erstattet bekommen.
Sie sagt, daß man einen Hund auch im eigenen Garten nicht freilaufen lassen darf, wenn er eine Gefahr darstellt. Oder ich hätte meinen Garten so absichern müssen, daß keine Katzen rein können. Ansonsten ist mein Hund ein friedlicher Kleinhund, wenn z.B. ein Kind in den Garten kommen würde, würde so etwas garantiert nicht passieren. Und es hätte ja auch anders ausgehen können, war eher Zufall, daß die Katze und nicht mein Hund den Kürzeren gezogen hat.
Hat sie recht?
Dankeschön
5 Antworten
Sortieren wir das doch mal.
Katzen sind Sachen. Katzenbesitzer sind nur sehr beschränkt für das Handeln "ihrer" Haustiere verantwortlich, da man davon ausgeht, daß Katzen nicht wie Hunde abgerichtet werden (können) und ihren eigenen Kopf durchsetzen. Motto: "dogs have owners, cats have staff".
Hundebesitzer sind für das Handeln ihrer Haustiere verantwortlich, da man von einer ordnungsgemäßen Ausbildung von Hunden und einer ausreichenden Sorgfalt der Hundebesitzer ausgehen muß.
Wenn die Katze nun also im Rahmen ihres eigenverantwortlichen Tuns in einen fremden Garten marschiert und von dem Hund, der diesen Garten als sein Territorium betrachtet, verletzt wird, dann handelt es sich nicht um eine Nachlässigkeit des Hundebesitzers (eingezäunter Garten), sondern um eine Nachlässigkeit der Katzenbesitzerin, die ihr Tier wissentlich gewissen Gefahren des Freilaufens aussetzt.
Somit sind Tierarztkosten und sonstige Ausgaben für den Rettungshubschrauber von ihr selbst zu tragen. Die Tierarztkosten des Hundes wären übrigens auch von Dir selbst zu tragen, da die Katzenhalterin nicht für das Handeln ihrer Katze verantwortlich ist.
Wäre ein Kind in den Garten gekommen, so hätte man sich überlegen müssen, ob hier eine vernachlässigte Aufsichtspflicht der Eltern des Kindes oder die Fahrlässigkeit des Hundehalters durch unzureichende Sicherung des Gartens vor unbefugtem Betreten, während dort ein Hund frei herumläuft, schwerer wiegt.
Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass die Situation strafrechtlich relativ klar ist.
Solange man nicht mit Absicht zulässt, dass die Katze getötet oder verletzt wird, oder es billigend in Kauf nimmt, ist man aus dem Schneider. Dann ist das Ganze ein Unfall.
Zivilrechtlich könnte es anders aussehen.
Die Katze gehört jemanden und dessen Besitz wurde beschädigt. So entsteht sofort ein Schadensersatzanspruch.
Jetzt kommt also zu tragen, dass die Geschichte auf Deinem eigenen Grundstück geschah und das reduziert die Ansprüche gewaltig.
Du siehst also, dass es der Katzenbesitzerin nicht gerade leicht gemacht wird, irgendwelche Forderungen an Dich zu stellen.
Am besten einfach eine ausgerichtliche Lösung anstreben. Sonst wird es echt schwierig.
Endlich einmal ein Kommentar, bei dem auf die Frage: "Hat sie Recht" eine aussagekräftige Antwort gepostet wurde.
Weiter so! Wir sind begeistert!
Wenn der Hund nicht freiwillig zahlen will, dann niemand. Die Tante hätte ihre Katze im Haus halten müssen.
Die Katze lässt das Streunen nicht...
....das sind nicht die Katzen, sondern Kater ! Katzen sind weiblich, die sind immer brav !!!! ;-))))
Nein es war in deinem Garten, da hat die Katze vom Nachtbar Garnichts verloren! Und wenn dein Hund auch verletzt wurde würde ich die Sache eher anders rum sehen! Rein rechtlich dürfte sie gar keine Ansprüche haben. Was wäre wenn dein Hund in ihren Garten gekommen wäre z.B…. Für Katzen gibt es da keine Sonderrechte.
Für Katzen gibt es da keine Sonderrechte
Das sieht die Rechtsprechung etwas anders!
Ich glaube, dass ein Richter sich eher diesem Satz widmen würde:
Die Katze lässt das Streunen nicht...