Fahrtkosten als Schadensersatz, wenn die verletzte Mutter im Koma liegt?
Bei einem Verkehrsunfall ist die beifahrende Mutter von 2 Kindern schwerst verletzt worden. Sie lag mehrere Monate im Koma. Bei der Abrechnung der Fahrtkosten für die 2 Kinder, die sie regelmäßig besucht und an ihrem Krankenbett gewacht haben, lehnt die Haftpflichtversicherung eine Zahlung der Besuchskosten in diesem Fall ab, da sie eine Notwendigkeit verneint wegen des Komas der Mutter. Ist die Ablehnung gerechtfertigt?
2 Antworten
Da würde ich mal ganz locker klagen. Ärzte bejahen die Bescuhen von nahen Angehörigen bei Komapatienten, weil es höchstwahrscheinlich vom Patienten trotz des Komas registriert wird, dass nahestehende Personen anwesend sind und sich für den Patienten interessieren.
Der Ablehnung liegt wohl die Anschauung zugrunde, dass die Fahrtkosten der Genesung nicht dienlich sind, weil die Mutter im Koma liegt. Dies ist jedoch nicht richtig. Die Haftpflichtversicherung muss zahlen. Ansonsten müsstest du sie in er Tat verklagen.