Darf ein Vermieter wegen Tierhaltung in der Wohnung die Miete erhöhen?

2 Antworten

Grundsätzlich habt ihr doch erst einmal einen Vertrag geschlossen den beide unterzeichnet haben, da wäre doch zu erwarten, dass sich jeder dran hält. Der Mieter an seine Verpflichtung keine Tiere zu halten und der Vermieter daran, dass er einen bestimmten Mietzins erhebt. Ein Vertragsbruch der einen Seite wegen eines Vertragsbruchs der anderen kann erst mal nicht sein.

Dieses Vertragsrecht wird durch das Mietrecht entsprechend eingeschränkt und durch die Rechtsprechung ausgelegt. So weit so gut.

Diese Rechtsprechung ist mittlerweile doch sehr eindeutig was diesen Punkt betrifft. Kleintiere wie Nager oder Vögel können nicht untersagt werden, da es dadurch in aller Regel zu keiner Schädigung der Mietsache kommen kann und eine Belästigung anderer Mieter dadurch in aller Regel ausgeschlossen ist. Katzen und Hunde sind davon ganz klar nicht betroffen, ein Verbot ist also rechtens.

Eine Erhöhung der Miete aus diesem Grund ist aber genau so ausgeschlossen, weil unbillig. Auch die zulässigen Gründe für eine Mieterhöhung sind klar geregelt.

Es scheint hier keine klare, einheitliche Rechtsprechung zu geben, was also mit Prozessrisiko verbunden ist: http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/tierhaltung.html

oder w ww.bmgev.de/mietrecht/tipps/k/1katzen.html

Dagegen: w ww.pro-wohnen.de/Mietrecht_Katzenhaltung.htm

Aber dann wegen Zustimmung zur Tierhaltung die Miete zu erhöhen ("Kuhhandel"), halte ich für abwegig. Schäden durch die Katze muß sowieso der Mieter tragen.