Schadenersatz an die Gemeinde?

1 Antwort

Meines Wissens hat die Gemeinde 2 Monate Zeit, das Vorkaufsrecht auszuüben. Hierbei gibt es aber verschiedene Wege, die sich insbesondere darin unterscheiden, welcher Preis festgelegt wird. Kann also durchaus sein, dass die Gemeinde erstmal eine Ermittlung des Verkehrswerts durchführt.

Ein Schaden kann aktuell noch gar nicht entstanden sein und das ein Vorkaufsrecht besteht, wusstest du ja vor dem Verkauf. Ich sehe da derzeit keine Chancen.