Haus Tausch in der Finanzierung, Rervierungsvereinbarung bei neuem Haus, welche Möglichkeiten habe ich?

4 Antworten

"Gibt es eine Möglichkeit eine Reservierung des neuen Hauses per Vertrag zu vereinbaren? Gibt es Verträge womit Käufer und Verkäufer zufrieden sein können?"

Vertraglich kann ich alles vereinbaren, also auch so etwas.

"Zufrieden" ist relativ. Wesentlich ist, dass es eine Lösung ist, welche die Wünsche und Vorstellungen von beiden Seiten als Kompromiss vereint.

Dazu gibt es keinen Standardvertrag, sondern das ist eine individuelle Verhandlungssache zwischen Verkäufer und Käufer.

Hilfestellung für Formulierungen dazu können Dir z.B. Notare geben, natürlich nicht kostenlos.

Derdekea 
Fragesteller
 25.08.2018, 18:58

Danke

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Hallo Derdekea,

dass die Nerven aktuell ziemlich blank liegen, kann ich bei der geschilderten Situation gut nachvollziehen!

Dein Bankberater versucht jetzt einen sogenannten Objekttausch (bzw. Pfandtausch) vorzunehmen:

Das heißt, dass der bereits vereinbarte und gültige Darlehensvertrag (gleiche Darlehenssumme und gleicher Zinssatz etc.) auf die neue Immobilie übertragen werden soll. Das zieht eine neue Objektprüfung mit sich, da Deine Bank ja sichergehen muss, dass das neue Haus auch werthaltig genug ist. Ob dieser Objekttausch klappt und wie lange dafür die Bearbeitung benötigt wird, hängt ganz vom Einzelfall ab und daher können wir Dir hierzu keine näheren Infos geben.

Übrigens: Banken berechnen für die Prüfung des Objekttausches in den allermeisten Fällen eine Bearbeitungsgebühr. Solltest Du hierzu noch keine Info von Deinem Bankberater erhalten haben, empfehle ich Dir nachzufragen, ob und welche zusätzlichen Kosten auf Euch zukommen.

Bezüglich der Reservierung: Generell spricht nichts dagegen eine Reservierungsvereinbarung mit dem Verkäufer zu treffen. Sollte es einen Makler geben, wäre es sinnvoll diesen mit einem entsprechenden Schriftstück zu beauftragen. Alternativ müsst ihr später für die Beurkundung des Hauskaufs so oder so einen Notar einschalten. Mit diesem könnt ihr auch vorab jetzt schon mal über eine entsprechende Reservierung sprechen und Euch beraten lassen, welche Möglichkeiten Euch da zur Verfügung stehen.

Ich drücke Euch die Daumen, dass doch noch alles mit dem Hauskauf glatt geht.

Viele Grüße, Meryem von Interhyp

Alle Verträge die zum Kauf einer Immobilie verpflichten bedürfen der notariellen Beurkundung. Das gilt auch für die Reservierung.

Ob man solche Kosten verauslagen möchte, sollte man sich schon überlegen.

Derdekea 
Fragesteller
 25.08.2018, 18:59

Danke

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Ich würde versuchen herauszubekommen, ob der Eigentümer davon wusste, dass die Gemeinde von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen wird (oder es hätte wissen wüssen). Dass Kommunen von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen, ist selten eine Überraschung (die Kommune wird also schon vor dem Verkauf ein Auge daruf geworfen haben und das wird dem Verkäufer sicher bekannt gewesen sein). Hier könnte also der Verkäufer ggf. schadensersatzpflichtig werden (Stichwort Notarkosten und ggf. Nichtabnahmeentschädigung für die DSL Bank).

Aber damit muss sich ein erfahrener Fachanwalt beschäftigen.