Schadenersatz Arbeitnehmer (Buchhalter)?
Moin,
vielleicht kann Jemand vorab hierzu etwas sagen.
Mein bester Freund ist Buchhalter und war angestellter bei XY. Er kam mit dem Chef nicht mehr klar und wurde daher gekündigt in seinem Urlaub. (Kleinbetrieb und ohne Kündigungsgrund)
Nun hat er einen neuen Arbeitgeber und bekommt mehrere Schreiben mit Schadenersatzforderungen für Falschbuchungen die er gemacht haben soll von XY. Er ist seit 1 Jahr ausgelernt im Beruf und hat unter Umständen wirklich Fehler gehabt.
Unter Anderem wird ihm vorgeworfen der Chef hätte 50 Stunden aufwenden müssen, um eine Buchhaltung zu "retten" da er so katastrophal gebucht hätte. Erhat dazu eine Rechnung über 6000€ Netto geschrieben..... 5 weitere Fälle waren ebenfalls angeführt.. Die sind allerdings so abstrus und nicht beweisbar, dass diese hier nicht zur Sprache kommen.
Frage kann er für sowas haftbar gemacht werden? Er meint zu mir der genannte Mandant hätte die Belege nie voll abgegeben und er habe die Buchhaltung bereits in einem "schlechten" Zustand übernommen als er dort anfing. Er arbeitete dort ziemlich genau 1 Jahr..
Vielen Dank fürs Antworten
1 Antwort
Bei der Arbeitnehmerhaftung kommt es u.a. auf den Grad der Fahrlässigkeit an. Hier kommt ja m.E. maximal mittlere Fahrlässigkeit infrage mit hälftiger Schadensersatzpflicht.
Und der Stundensatz von 120,-€ (50 Stunden ergeben ja 6.000,-€) ist natürlich völlig überzogen. Ein Buchhalter kostet doch nicht 120,-€ pro Stunde? Selbst, wenn man von 30,-€ pro Stunde ausgeht, ergeben sich nur 1.500, und davon die Hälfte wären 750,-€.
Ich weiss gar nicht, was ich machen würde. Abwarten oder sofort selbst anwaltlichen Rat einholen? Ein eigenhändiges Vergleichsangebot wird ja vermutlich ohnehin fruchtlos sein, wenn der Ex AG so derartig nachtritt.
Die verlängerte Klausel zur Geltendmachung aller Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis trat nun in Kraft nach 6 Monaten nach der Kündigung. Die Ex Chefin hat nun Klagen der anderen inzwischen ebenfalls gekündigten MA auf dem Tisch liegen. Der Anwalt hat trocken Ihrer Anwältin geschrieben sie solle doch klagen. Das hat sie nicht gemacht, weil Sie verloren hätte. LG