Schadenersatz Arbeitnehmer (Buchhalter)?

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Bei der Arbeitnehmerhaftung kommt es u.a. auf den Grad der Fahrlässigkeit an. Hier kommt ja m.E. maximal mittlere Fahrlässigkeit infrage mit hälftiger Schadensersatzpflicht.

Und der Stundensatz von 120,-€ (50 Stunden ergeben ja 6.000,-€) ist natürlich völlig überzogen. Ein Buchhalter kostet doch nicht 120,-€ pro Stunde? Selbst, wenn man von 30,-€ pro Stunde ausgeht, ergeben sich nur 1.500, und davon die Hälfte wären 750,-€.

Ich weiss gar nicht, was ich machen würde. Abwarten oder sofort selbst anwaltlichen Rat einholen? Ein eigenhändiges Vergleichsangebot wird ja vermutlich ohnehin fruchtlos sein, wenn der Ex AG so derartig nachtritt.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjstOOmwMj-AhXuRqQEHegiAYgQFnoECA0QAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.haufe.de%2Fpersonal%2Farbeitsrecht%2Farbeitnehmerhaftung-und-innerbetrieblicher-schadensausgleich_76_426928.html&usg=AOvVaw085DfaI_CiVwJG_CgwX505

Uma1692 
Fragesteller
 25.08.2023, 18:35

Die verlängerte Klausel zur Geltendmachung aller Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis trat nun in Kraft nach 6 Monaten nach der Kündigung. Die Ex Chefin hat nun Klagen der anderen inzwischen ebenfalls gekündigten MA auf dem Tisch liegen. Der Anwalt hat trocken Ihrer Anwältin geschrieben sie solle doch klagen. Das hat sie nicht gemacht, weil Sie verloren hätte. LG

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