Restmüll entsorgt, nun will Nachbar Schadensersatz?

5 Antworten

von was für eine Schadensersatzsumme reden wir hier?

wenn die Summe relativ gering ist, würde ich bezahlen um des Friedenswillen zum Nachbarn

Wenn die Summe hoch ist, und du dazu noch eine Rechtschutzversicherung hast, würde ich garnicht antworten und es auf eine Klage ankommen lassen.

Ich gehe mal davon aus, das die nachbarlichen Zeugen nicht nur reden, sondern auch den mumm haben, auszusagen.

Leider war niemand dabei, da kann man nur mutmaßen.

ich würde entweder auf mich zukommen lassen, oder einen Brief schreiben mit Gegendarstellung, ich weiß nicht ob du versiert dazu bist, und nur wage anmerken, das das Zeugen gesehen haben, aber nicht mit Namen oder so, dann verschiesst du die Zeugenaussage.

Ein Anwaltsschreiben sagt garnix, solange nix von irgendeinem Gericht kommt, was sich nur bei höheren Werten lohnt, ich würde abwarten was kommt.

Ein Anwaltsschreiben sagt garnix aus, oder droht der Anwalt konkret mit Gericht?

Alles in allem ein Minusgeschäft des Anwaltes vom Honorar her

tellerchen  16.10.2023, 13:51

und wenn du in NRW wohnst, muß eh erst ein Schlichter zwischen geschaltet werden, ohne ihn wird die klage eh verworfen

1
Eifelia  16.10.2023, 13:56

Nun, dann sagen die Nachbarn eben aus, dass die Platten dort 'seit Ewigkeiten' gelegen haben. Davon werden Sie aber doch nicht herrenlos?

1

Bezahlen, es war nicht dein Eigentum, es lag nicht auf deinem Grundstück, du hattest kein Recht dazu, die Sachen ohne Ankündigung zu entfernen.

Eifelia  16.10.2023, 13:25

Sehe ich genauso.

0
Eifelia  16.10.2023, 13:33
@Eifelia

(So ist das halt, wenn man zum Nachbarn keinen Kontakt sucht, sondern einfach mal irgendwas entsorgt, was einem nicht gehört).

1
tellerchen  16.10.2023, 13:53
@Eifelia

naja stimmt...andererseits hätte das ja noch vom Vormieter/Voreigentümer stammen bzw vergessen worden sein.

1
berlina76  16.10.2023, 14:10
@tellerchen

Weswegen ich schrieb nicht ohne Vorankündigung. Man hätte gut einen Zettel an die Hölzer, in den Hausflur oder auch in die Briefkästen der Nachbarn werfen können und mitteilen können, was man vor hat.

2

Zunächst einmal ist festzuhalten, dass Du die Holzplatten entsorgt hast, obwohl sie nicht Dein Eigentum waren. Du musstest daher von einer Besitzaufgabe ausgehen, um eine Grundlage für die Entsorgung verargumentieren zu können. Ansonsten wäre es offensichtlich ein Verstoß gegen die Eigentumsrechte des jeweiligen Besitzers, die Platten zu entsorgen.

Es gibt Urteile zum Containern, d.h. zur Entnahme von Lebensmitteln aus Abfallcontainern durch Dritte, die diese Lebensmittel nicht als Müll, sondern verwertbare Nahrungsmittel betrachten. Dies wird regelmäßig als Diebstahl (§242 StGB) beurteilt, denn die Tatsache der Verbringung von Müll in einer Mülltonne (oder in einem Müllhäuschen in Deinem Fall) bedeutet zwar ggf. den Willen zur Besitzaufgabe, jedoch nicht ein Angebot zur Verfügung durch Dritte. Die Verbringung von Müll in einer Mülltonne ist ein Angebot an den Müllentsorger, diesen zu entfernen. Für diese Leistung wird der Müllentsorger vergütet.

Es dürfte sich daher bei der Entnahme der Holzplatten - egal in welchem Zustand - ohne Weisung des Besitzers um einen Diebstahl gehandelt haben. Für die entwendete Sache ist daher ein Schadensausgleich durchzuführen. Wo genau die Lagerung der Platten erfolgte, ist dabei unerheblich. Nur, wenn die Lagerung in einer Mülltonne erfolgt wäre, hättest Du vermuten können, dass der Nachbar es mit der Entsorgung ernst meint - aber die Mülltonne zur Leerung freigeben, wäre wiederum Sache des Nachbarn gewesen, denn dieser wäre ja auch zahlungspflichtig für Leerungen. Du hättest nicht aus "Freundlichkeit" diese Tonne einfach zur Straße stellen dürfen.

Der noch vorhandene Restwert der Holzplatten wäre allerdings zu beurteilen. Ein Neuwert ist in keinem Fall anzusetzen. Ich vermute maximal einen kleinen dreistelligen Betrag, d.h. das lohnt nicht die Kosten für den Anwalt. Einigt Euch.

Du hast fremdes Eigentum entsorgt , wobei ich nicht verstehe überhaupt fremden Sperrmüll anzufassen , denn die Entsorgung dieser Platten ist kostenpflichtig bei Abgabe

Du bist Schadensersatzpflichtig

auch wenn die Platten Augenscheinlich Müll waren, es war fremdes Eigentum den du entsorgt hast, somit mußt du für Ersatz sorgen, oder eben dem Nachbarn einen finanziellen Ausgleich zahlen.

GandalfAwA  16.10.2023, 17:33

Ich finde der Wert der Platten sollte dann aber nur 30% von dem betragen, was diese sonst neu kosten würden, weil sie eben schon so alt waren.

Der Restwert der Platten ist ja viel niedriger als der Neupreis.

0
Schubert610  16.10.2023, 18:06
@GandalfAwA

das waren keine normalen Spanplatten, das waren Platten die zu einem Spielhaus für Kinder gehören, somit muß der Entsorger auch den Wiederbeschaffungswert zahlen.
Möglicherweise müßen diese neu angepasst und zugeschnitten werden oder es muß sogar ein neuen Häuschen gekauft werden

0
tellerchen  16.10.2023, 19:37
@Schubert610

hahaha... wenn die schon Jahre da stehen, kann sein das Häuschen gibts garnicht mehr...aber das kommt bestimmt nach der Klage auf die Platten, klage aufs Häuschen...

1