Darf ein Nachbar die Parkrichtung meines Autos verlangen?

6 Antworten

Der Nachbar kann Dir nicht vorschreiben, ob Du vorwärts oder rückwärts oder hochkant einparkst. Die Hausverwaltung könnte das tun, wenn es sachliche Gründe gibt (z.B. Verschmutzung der Hauswand).

Der Nachbar könnte jedoch einen Verstoß gegen §30 Abs. 1 StVO reklamieren: "Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen."

Die Hausverwaltung kann dies verfügen und der Nachbar kann dies auch von ihr einfordern. Und das zurecht. Du beklagst dich über die Atmosphäre in der Hausgemeinschaft, trägst aber selber zum Problem bei.

Du kannst allerdings vom Nachbarn ebenso verlangen, daß er ordentlich parkt. Euer Problem ist, daß sich jeder Extra Würscht rausnimmt, ohne Rücksicht auf die anderen.

eine Parkrichtung ist nicht vorgegeben, es ist allerdings verboten, den Motor unnötig laufen zu lassen, auch nicht, damit das Auto morgens aufwärmt während man draußen Eis kratzt

Bußgeld gemäß StVO von 80 Euro, wenn er dich nach BImschG anschwärzt, sogar wesentlich höheres Bußgeld

https://www.bussgeldkatalog.de/motor-laufen-lassen/

Sorry, Du bist keinen Deut besser als der Nachbar.

Und Fahrzeug laufen lassen, während Du kratzt, ist per Gesetz verboten.

Und ja, die WG kann per Beschluss vorgeben, wie zu parken ist.