Kastanienbaum von Nachbarentfernen?

7 Antworten

Wenn Du zur Polizei gehst und behauptest, durch Kastanien blutende Wunden davon getragen zu haben fallen die Herren vor Lachen vom Stuhl. Schon ist Dir ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung sicher!

Nein, das ist eine zivilrechtliche Angelegenheit, mehr nicht.

Bei Nachbarrechtssachen muss man in vielen Bundesländern erst zum Schiedsmann, oder, wie es heute in Genderdeutschland heißt, zur Schiedsperson. Erst wenn da keine Einigung zu erzielen ist darf man Klage erheben.

Ich bin mir absolut sicher, dass Du keinen Anspruch auf Beseitigung des Baums hast, sondern allenfalls auf Entfernung der Äste, die über Deinem Grundstück hängen.

Allerdings gibt es auch da vieles zu beachten. Zum Beispiel wird gefragt werden, wie lange der Baum eigentlich schon da steht. 20 Jahre zugucken und dann erst klagen wird nicht gut ankommen.

Letztlich sollte Dir bewußt sein, dass so ein Gerichtsverfahren viel Geld kostet und das zahlt derjenige, der den Prozeß verliert. Geh mal in dich, ob es dir das wert ist.

tellerchen  01.10.2023, 10:15

das ist richtig, aber irgendwann artet so ein Streit aus, und der Baum wird irgendwann unwichtig, weil der nachbar sich neue Sachen ausdenkt, das wird ein Faß ohne Boden, wenn du ein "Streiter" als Nachbarn hast, der nix anderes zutun hat und genug Zeit.

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Privatier59  01.10.2023, 10:22
@tellerchen

In meiner Referendarzeit habe ich einen Prozeß um einen Baum erlebt. Mit allem was dazu gehört: Anwälten, Sachverständigen und Ortstermin. Die sichtlich genervte Amtsrichterin hat die Parteien bei selbigem geradezu zu einem Vergleich genötigt. Ein paar Äste sollten abgesägt werden. Das wars dann. Kosten halbe/halbe. Da hätten die Nachbarn sich besser bei einem Abendessen in einem Sternerestaurant ohne Prozeß friedlich geeinigt. Das wäre billiger gewesen.

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tellerchen  01.10.2023, 10:34
@Privatier59

ja da hast du Recht, aber zugehen auf den Nachbar kann nicht jeder, erst recht nicht, wenn der Nachbar ein enterbtes Geschwisterchen ist wie bei mir. Aber wir gehen uns aus dem Wege, mit dem Zaun, was Streitpunkt war habe ich mich eh abgefunden, sehe das sogar im Nachhinein positiv, schützt mein Grundstück exellent gegen den Westwindsturm im Herbst. den Zaun hat er übrigens 20 cm hinter der Grenze errichtet, also auch da alles ok, geärgert hatte mich vor Jahren nur, das er meine Abwesenheit ausgenutzt hatte und dazu stundenlang auf meinem Grundstück war als er diesen errichtet hatte. ich wohne sowieso hier nicht mehr lange, will mein haus verkaufen, in 2 Jahren werde ich Rentner, und da möchte ich noch was von der Welt sehen.

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das ist Zivilsache, also mußt du klagen

Zumindest in einigen Bundesländern zb NRW mußt du dich vorher an einen Schlichter wenden, welcher da zuständig ist, erfährst du über das Amtsgericht.

Ohne Schlichter wird die Klage gleich verworfen.

Also zunächst setzt du dich am besten mit dem Schlichter telefonisch in Verbindung, dann schilderst du ihm in einem Schreiben den konkreten Streitpunkt, am besten noch mit Fotos etcetc.

Dann schickst du den Bericht nebst 50 Euronen direkt an den Schlichter, dieser schickt den Bericht an den Nachbar weiter, der Nachbar muß darauf nicht antworten, der Schlichter setzt in dem weiterleitungsschreiben eine Frist, in NRW sind das 14 tage.

Erst wenn der nachbar darauf nicht reagiert, stellt der Schlichter dir ein Formular aus, mit welchem du klagen könntest.

Ohne dieses Formular werden Zivilklagen zurückgewiesen.

Die 50 Euronen Bearbeitungsgebühr bezahlst du, hatte selber versucht zu klagen, hätte wie gesagt 50 Euronen gekostet.

Der Schlichter hatte mir aber anhand der telefonischen Angaben wenig Erfolg beschert, ich habs dann verworfen.

Wichtig ist in welchem Abstand der Grundstamm von der Grenze weg steht.

Wenn der Baumstamm die Mindestentfernung einhält, kannst du da ebenso wenig machen.

Wenn der Baum schon Ewigkeiten da steht, womöglich bevor du da wohnst, kannst du da ebenso wenig machen.

Das einzigste, was meiner Meinung nach den grössten Erfolg und kaum Kosten für dich kosten würde, ist auf den nachbarn zugehen vielleicht ihn sogar zum grillen einzuladen...sprich die Nachbarschaft zu pflegen, das ergibt einen größeren Erfolg als zu klagen, wenn die Klage überhaupt gemacht werden könnte.

Wie du zu dem nachbarn stehst, ist völlig egal, gib dich Nachbarschaftsfreundlich, ansonsten wird die Zukunft zur Hölle.

Denk mal drüber nach über meinen aberwitzig zu scheinenden Rat.

Alles Gute Dir

Es muss ein Mindestabstand eingehalten werden. Selbst wenn das nicht der Fall ist, dann hat der Baum Bestandsrecht nach 7 Jahren.

Herunterfallendes Laub und Früchte sind zu dulden. Die Entsorgung fällt Dir zu.

Du kannst also nur dagegen angehen, wenn Du beeinträchtigt bist. Also wenn Du den Grenzbereich für irgendwas nutzen willst, und das nun nicht kannst wg. des Baumes. Alle Dinge mit Dauerhaften Aufenthalt von Personen scheiden da aus. Gefährlich und kostenintensiv wird es wenn Hunde die stacheligen Früchte verschlucken oder Kinder die aufheben. Das wird dann teuer.

Darauf sollte man den Nachbarn hinweisen, damit er eine Haupftpflichtversicherung bereit hält.

Es gibt ja eine Reihe von Urteilen zu Wurzeln und Wegen die dadurch beschädigt wurden. Dafür muss der Eigentümer des Baums haften.

Was Du jetzt im Vorfeld machen kannst ist Rechtschutzversicherung für Haus und Grund abschließen.

Einen deutschen Laubbaum kann man nicht einfach entfernen lassen, dazu benötigt man eine Fällgenehmigung die dazu noch mit Auflagen wie Neubepflanzung einhergeht.

Solange der Baum gesund ist, wird man die Fällgenehmigung nicht bekommen.

In wie Fern ein Rückschnitt des Baumes möglich ist solltest du bei der Gemeinde erfahren.

im Übrigen so eine Kastanie ist keine Gewehrkugel und auch kein Stein. meist kommt sie sogar mit Schutzhülle, also gepolstert runter und platzt erst auf dem Boden oder auf deinem Kopf. Sowas hält ein Kopf im allgemeinen aus, da gibt es normalerweise keine Wunden. Das ist nur ein unangenehmes Klopfen auf dem Kopf. Dagegen hilft ein Hut oder Kappe.

hildefeuer  03.10.2023, 15:48

deutschen Laubbaum?, nein die Gesetze gelten für alle Bäume, auch wenn sie nicht aus Deutchland sind.

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berlina76  03.10.2023, 15:59
@hildefeuer

Jain.

Zwar muss man für alle Bäume ab einem bestimmten Stammumfang eine Fällgenehmigung beantragen, diese bekommt man bei nicht einheimischen Bäumen aber ohne Probleme. Auch bei heimischen Nadelbäumen ist es meist kein Problem. An dritter Stelle stehen dann Obstbäume.

Aber Einheimische Laubbäume stehen unter besonderen Schutz. Dafür bekommt man so gut wie keine Fällgenehmigung und wenn dann unter strengen Auflagen, wie z.b. Nachpflanzen.

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hildefeuer  06.10.2023, 12:23
@berlina76

Na gut kann ja eine amerikanische Katanie sein.

  • Castanea Dentata - amerikanische Kastanie. ...
  • Castanea Sativa - europäische Kastanie.

Es scheint ja keine deutsche Kastanie zu geben, sondern nur europäische.

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